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Toter Hund: Berufungsprozess gegen Jäger in Neubrandenburg verschoben

Das Tierschutzgesetz - Tiere aus Sicht der Justiz

SOURCE: ©dpa/Oliver Berg

Neubrandenburg – Der Berufungsprozess gegen einen Jäger, der bei Alt Schloen (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) einen streunenden Hund erschossen hat, ist kurzfristig verschoben worden.

Die für diesen Freitag geplante Verhandlung sei auf Anfang Februar verschoben worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag. Grund sei eine Erkrankung des Verteidigers.
Der 60-jährige Jäger war im April vom Amtsgericht Waren an der Müritz wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte der Jäger Berufung eingelegt.

Jäger erschoss den Bärenhund

Der Fall hatte in ganz Mecklenburg-Vorpommern für Schlagzeilen gesorgt. Der Jäger hatte zugegeben, den Bärenhund im Juni 2015 in seinem Revier östlich von Waren erschossen zu
haben. Der Hund habe mit einem anderen Hund gewildert. Dem folgte das Amtsgericht aber nicht. Dem Waidmann habe auf dem nötigen „Begehungsschein“ eine Unterschrift der zuständigen Jagdpächter gefehlt. „Das Tier ist ohne vernünftigen Grund getötet worden“, hatte Richter Manfred Thiemontz in Waren das Urteil begründet.

Urlauberhof erstattet Anzeige gegen Jäger

Die Hunde stammten von einem 500 Meter entfernten Urlauberhof. Dessen Betreiber hatte den Jäger angezeigt. Der Verteidiger des Verurteilten hatte im ersten Verfahren auf Freispruch plädiert, weil die Hunde in dem Revier nicht wildern durften.

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