Website-Icon urban.dog

Streunenden Hund erschossen – Einigung im Rechtsstreit mit Jäger

Streunenden Hund erschossen - Einigung im Rechtsstreit mit Jäger

SOURCE: © dpa/Oliver Berg

Der Rechtsstreit um einen Jäger, der bei Waren an der Müritz einen streunenden Hund erschossen hat, ist beigelegt. „Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass der Mann als Auflage 1500 Euro zugunsten eines Tierheimes zahlt“, sagte ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Donnerstag. Damit sei der für den 19. Mai geplante Berufungsprozess hinfällig.

Waren/Neubrandenburg – Der 61 Jahre alte Jäger hatte am Warener Amtsgericht eingeräumt, den Bärenhund im Juni 2015 in seinem Revier bei Alt Schloen erschossen zu haben. Das Tier habe mit einem zweiten Hund gewildert. Die Hunde stammten von einem nahegelegenen Urlauberhof. Dessen Besitzer hatte den erschossenen Hund später gefunden und den Jäger angezeigt.

Das Amtsgericht hatte den 61-Jährigen im April 2016 wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 1800 Euro Geldstrafe und drei Monaten Jagdverbot verurteilt. „Das Tier ist ohne vernünftigen Grund getötet worden“, hatte der Richter das Urteil begründet.

Zudem sei der Mann gar nicht berechtigt gewesen, wildernde Tiere zu töten. Die dagegen eingelegte Berufung sei nun zurückgenommen worden, hieß es.

Die mobile Version verlassen