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Streit im Wald – Landgericht bestätigt Urteil gegen Hundehalter

Streit im Wald - Landgericht bestätigt Urteil gegen Hundehalter

SOURCE: © Daniel Naupold/dpa

Deutliche Worte findet der Richter für einen Angeklagten, der im Sommer 2015 einen Forstmitarbeiter im Streit um Hunde anging. Er habe sich wie „ein bockiges, kleines Kind benommen“. Es folgt die Belehrung, dass gefährliche Körperverletzung keine Lappalie sei.

Kassel – Nach einem handfesten Streit mit einem Forstmitarbeiter um das Anleinen von Hunden ist ein Mann mit seiner Revision gegen eine Bewährungsstrafe gescheitert. Das Landgericht Kassel verwarf diese am Dienstag und begründete das damit, dass die Einlassungen des 60-jährigen Angeklagten nicht schlüssig gewesen seien. Es bleibt damit bei einer zuvor vom Amtsgericht Korbach verhängten Bewährungsstrafe von acht Monaten.

In dem Verfahren ging es um einen Vorfall im August 2015. Damals war der Angeklagte mit seinen Hunden in einem Wald unterwegs, der Forstmitarbeiter – ein Förster – schaute sich gerade junge Tannen an. Dieser bat den Angeklagten, die Tiere anzuleinen. Daraufhin soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Leinenzwang habe zwar nicht bestanden, sagte der Förster am Dienstag vor Gericht. Er sei aber besorgt gewesen, dass die Hunde Wild aufscheuchen.

Urteil gegen Hundehalter – Bewährungstrafe

Das Amtsgericht hatte es in erster Instanz als erwiesen angesehen, dass der 60-Jährige mit einem Walkingstock auf den Forstmitarbeiter eingeschlagen, ihm die Brille von der Nase gerissen und sie zerdrückt hatte. Der Förster erlitt eine Schädelprellung und weitere Verletzungen.

Es verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Sachbeschädigung zu der Bewährungsstrafe. Mit der Entscheidung des Landgerichts ist diese nun rechtskräftig.

Der Hundebesitzer stritt die Vorwürfe am Dienstag ab. Er sagte, der Förster sei auf ihn losgegangen, es habe einen kurzen Kampf um den Walkingstock gegeben, und er habe einen Tritt in den Unterleib gerade noch abwenden können. Der Vorsitzende Richter entgegnete: „Von einem Gerangel um den Stock war zuvor nie die Rede.“ Und eine gefährliche Körperverletzung sei keine Lappalie. „So geht es nicht“, betonte der Richter und ergänzte in Richtung des Angeklagten, er habe sich „wie ein bockiges, kleines Kind benommen“.

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