Ein Rottweiler fällt ein zweijähriges Mädchen an und verletzt es schwer. Zwei Frauen hatten den Hund frei laufen lassen. Dafür erhalten sie nun Bewährungsstrafen und eine Standpauke.
Duisburg – Eine Hundehalterin ist nach einem lebensgefährlichen Rottweiler-Angriff auf ein zweijähriges Mädchen zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Freundin, die den Hund ohne Leine ausgeführt hatte, erhielt am Montag eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten. Der Rottweiler hatte das Kind am 6. Juli 2015 angefallen und ihm fast die gesamte Kopfhaut abgerissen. Seitdem ist das Mädchen dauerhaft entstellt, die Haare werden nie wieder nachwachsen. „Wir haben keinen Spaß mehr am Leben“, sagte der Vater nach dem Prozess vor dem Duisburger Amtsgericht.
Richterin Marianne Ohlerich ließ bei der Urteilsbegründung keinen Zweifel daran, wie sehr sie mit dem kleinen Mädchen fühlt. „Es musste schreckliche Qualen erleiden“, sagte sie. Viele weitere Operationen würden noch folgen.
Entsprechend hart fielen ihre Worte an die beiden Angeklagten aus. „Wie kann man nur so gedankenlos und gleichgültig sein?“, fragte sie die beiden Frauen vor ihr auf der Anklagebank. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie man einen derartigen Hund von der Leine lassen kann.“ Schließlich hätten gerade Rottweiler in der Vergangenheit immer wieder Menschen angegriffen – vor allem auch Kinder.
Der Vater des Mädchens war mit seinen zwei Kindern am Duisburger Rheinufer, als es zu dem Unglück kam. Es war ein warmer Sommertag, die Familie war mit den Füßen im Wasser. Dann kam der Rottweiler angerannt. Der Vater kämpfe verzweifelt mit dem Tier, doch der Hund war wie im Blutrausch.
„Solche Leute dürfen so einen Hund einfach nicht halten“, sagte die Mutter des Mädchens unter Tränen.
Schließlich habe der Rottweiler zuvor auch schon andere Kinder angegriffen oder zumindest bedroht. Davon hatten mehrere Zeugen im Prozess berichtet.
Die 31-jährige Hundehalterin war von der Stadt Duisburg nach einer Sachkundeprüfung von Leinenpflicht und Maulkorbzwang befreit worden. Das galt aber nicht für ihre mitangeklagte Freundin, die den Rottweiler damals ausgeführt hatte. Die Richter gehen allerdings davon aus, dass die Halterin die 22-Jährige nicht davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass der Hund nur mit Maulkorb und Leine vor die Tür durfte.
Als Bewährungsauflage gaben die Richter den Angeklagten auf, 500 beziehungsweise 300 Stunden soziale Arbeit zu leisten. Die Angeklagten hatten auf Geldstrafen gehofft.