Hundebesitzer dürfen auf dem Friedhof einer katholischen Pfarrgemeinde am Niederrhein gemeinsam mit ihrem Tier ins Grab.

Mit dem Angebot auf einem neuen Gräberfeld sieht sich die Pfarrei St. Benedikt in Grefrath als ein Vorreiter in der katholischen Kirche. Angestoßen hatte das ein 69 Jahre alter Rentner, der bei seinem Tod die Asche seines bereits gestorbenen Dackels mit ins Grab nehmen will. Mensch und Tier müssen dazu nach ihrem Tod eingeäschert werden. Sie werden nicht gemeinsam beerdigt, sondern zeitlich versetzt, wie es in der Satzung heißt.

Während der Mensch mit dem Segen des Pfarrers beigesetzt wird, bestattet der Friedhofsgärtner später die Tierurne. Für das Tier gibt es laut Friedhofssatzung auch keine Trauerfeier. Die Urne mit der Tierasche gilt als Grabbeigabe im Sinne des Friedhofs- und Bestattungsrechtes in Nordrhein-Westfalen. Das Bistum Aachen hatte einer Änderung der Friedhofssatzung zugestimmt. Die Deutsche Friedhofsgesellschaft, ein privates Unternehmen, bietet schon seit einem Jahr Bestattungen mit Haustieren auf Friedhöfen in Essen und bei Koblenz an.

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