Vermieter dürfen die Haltung von Haustieren nicht generell verbieten. Von dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Jahr 2013 profitiert jetzt eine Tierfreundin in Hannover. Sie muss ihren geliebten Vierbeiner nicht abgeben.
Hannover – Erleichterung für eine Hundebesitzerin in Hannover: Ihr zotteliger Mischling Toby darf in ihrer Mietwohnung bleiben. Das entschied das Amtsgericht der niedersächsischen Landeshauptstadt am Donnerstag. Vorausgegangen war ein langwieriger Rechtsstreit, der sich seit dem vergangenen Oktober hinzog. Die Frau hatte Toby angeschafft, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Dieser verlangte daraufhin, den Hund abzugeben, weil er das Treppenhaus verschmutze und zerkratze. Eine übermäßige Abnutzung des Treppenhauses sei bei einem Ortstermin aber nicht festgestellt worden, teilte das Gericht mit (Az: 541 C 3858/15).
Die Frau hatte den schwarz-braunen Rüden im Herbst 2014 angeschafft, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
Sie klagte auf Zulassung des Hundes in ihrer Mietwohnung im zweiten Stock und brachte vor, dass sich seit dem Zusammenleben mit dem Hund ihre gesundheitlichen Probleme gebessert hätten. Dieser Klage gab das Gericht statt, dagegen wurde die Widerklage auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung abgewiesen.
Die Eigentümerversammlung des gepflegten Altbaus im Stadtteil Hannover-List hatte bereits 2006 beschlossen, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu untersagen.
Wie das Gericht feststellte, war dieser Beschluss aber unwirksam. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes hatte 2013 die Rechte von Tierbesitzern gestärkt. Demnach darf die Haltung von Hunden, Katzen und Co. nicht mehr generell vom Vermieter verboten werden, sondern es muss der Einzelfall geprüft werden.Um über das Schicksal von Toby zu entscheiden, hatte Amtsrichter Marcus Hettig sieben Zeugen gehört und zu einem Ortstermin geladen, um sich persönlich ein Bild vom angeblich zerkratzten Treppenhaus sowie von der Wohnung zu machen. Die 97 Quadratmeter große Wohnung sei groß genug zur Haltung eines Hundes, urteilte der Richter.Auch «unangemessene Belästigungen in Form von Lärm und Schmutz» konnte er nicht feststellen.
Zwar wurden im Treppenhaus vereinzelte Kratzer entdeckt, doch konnte das Gericht dafür als Schuldigen nicht eindeutig Toby festmachen. Insbesondere in den Wintermonaten oder an nassen Tagen würden Split und Dreck durch das Schuhwerk hereingetragen. Während der Verhandlung hatten bereits Hausbewohner ausgesagt, dass Toby nicht störe und nur als Welpe häufiger gebellt habe.