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Hund aus 11. Stock geworfen – 1350 Euro Strafe für Tod des Terriers

Hund aus 11. Stock geworfen – 1350 Euro Strafe für Tod des Terriers

SOURCE: ©dpa/Paul Zinken

Jack-Russell-Terrier Pepe kommt für ein paar Tage in Pflege – und wird kurz darauf tot in einer Biomülltonne entdeckt. Der Hund wurde durch einen Wurf aus dem 11. Stock umgebracht, urteilt ein Gericht.

Berlin – Ein Mann, der einen Hund aus einem Hochhaus in den sicheren Tod geworfen haben soll, kommt mit 1350 Euro Geldstrafe davon. Der 51-jährige Berliner soll von dem Jack-Russell-Terrier, der in Pflege untergebracht war, genervt gewesen sein. Daher habe er das sieben Jahre alte Tier aus dem Fenster seiner Wohnung im 11. Stock in Berlin-Köpenick geworfen, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag den Schuldspruch wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung. Die 1350 Euro entsprechen drei Netto-Monatseinkommen des Mannes.

Der 51-Jährige habe einen Angriff auf den Hund zuvor angekündigt und später einem Bekannten erklärt, der Vierbeiner habe „fliegen gelernt“, stellte das Gericht fest. Das tote Tier wurde wenig später in einer Biomülltonne in der Nähe des Hochhauses entdeckt

Der Terrier – er hieß Pepe – starb den Ermittlungen zufolge in der Nacht zum 25. Juni 2016. Er gehörte einer 45-jährigen Frau und war für einige Tage in Pflege. Er habe den Angeklagten durch Bellen gestört, hieß es im Urteil.

Der Mann hatte vor Gericht seine Unschuld beteuert. Als der Hund starb, habe er nach starkem Alkoholkonsum geschlafen, erklärte der Frührentner. Für den Hund der Bekannten sei zudem ein damaliger Mitbewohner verantwortlich gewesen. Einem Polizeibeamten soll der Angeklagte am Morgen nach dem Tod des Tieres gesagt haben: „Der Hund ist von alleine runtergesprungen – das Gegenteil müsst ihr mir erst einmal beweisen.“

Das Gericht sah nach zweitägigem Prozess „keine vernünftigen Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Staatsanwalt hatte auf 1600 Euro Strafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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