Anlässlich der Bundestagswahl 2017 fordern die Tierschutzorganisation TASSO e.V. und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF): Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Tiere halten, sollten zusätzlich zum Regelsatz Gutscheine für Tierbedarf erhalten.
Wiesbaden – Das Leben mit Heimtieren macht zufrieden und glücklich und hat einen positiven Einfluss auf das Stress-Empfinden. Das bestätigen zumindest über zwei Drittel der Tierhalter laut einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für innovative Marktforschung (GIM) im vergangenen Jahr*. Auch für Menschen, die Transfereinkommen erhalten, sind Heimtiere wichtige Begleiter. Das Zusammenleben mit Heimtieren kann Arbeitslosen und Rentnern dabei helfen, den Alltag zu strukturieren und aktiv zu bleiben.
Anlässlich der Bundestagswahl 2017 appellieren TASSO e.V. und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) deshalb an die im Bundestag vertretenen Parteien, dass Empfänger von Transfereinkommen, die Tiere halten, zusätzlich zum Regelsatz bei der Haltung ihrer Heimtiere unterstützt werden.
„Unverschuldet in finanzielle Not geratene Menschen sollten sich nicht von ihren Tieren trennen müssen. Auch zum Schutz der Tiere dürfen finanzielle Gründe nicht dazu führen, dass Empfänger von Transfereinkommen ihre Heimtiere nicht mehr tiergerecht versorgen können oder abgeben müssen“, erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.
Gutscheine für den Tierschutz – Entlastung für Tierheime?
Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, ergänzt: „Mit einer Unterstützung könnte vermieden werden, dass Hunde und Katzen durch den Verlust ihrer gewohnten Umgebung und ihrer Bezugspersonen unnötig leiden. Zudem würde sich so die Zahl der Abgabetiere in den Tierheimen verringern. Für die Tierheime, von denen viele in ihrer Existenz bedroht sind, könnte dies zu einer spürbaren Entlastung führen.“
Beide Verbände treten dafür ein, dass Alg-II-Bezieher und Bezieher von Grundsicherung im Alter in der Lage bleiben müssen, ihre Tiere tiergerecht zu versorgen. Ein Teil des monatlichen Bedarfs für Futter, Pflege, Tierarztbesuch und weitere Kosten für Tiere könnte über Gutscheine abgedeckt werden.
Die Betroffen erhalten dabei gegen Nachweis der Tierhaltung bereits vor Beginn des Bezugs von Alg II Gutscheine, die bei Händlern, Tierärzten und anderen Leistungserbringern eingelöst werden können.
Zur Verhinderung von Missbrauch sollten die Gutscheine personalisiert, nicht übertragbar und mit einem Verfallsdatum versehen sein