Ein 55 Jahre alter Mann stand nach versuchtem Hundediebstahl vor dem Amtsgericht Frankfurt. Der Angeklagte hatte sich im Januar dieses Jahres zunächst mit der Besitzerin der jeweils drei Kilogramm schweren Chihuahuas unterhalten. Plötzlich riss er die Leine an sich und versuchte, zu entkommen. Erst nach dem Eingreifen des Fahrers, der eine Notbremsung veranlasste, konnte der Mann gestoppt werden. Die Hunde wurden der Frau zurückgegeben werden.
Täter führte Waffe mit sich
Weil der 55-Jährige ein Messer einstecken hatte, lautet der Anklagevorwurf auf Hundediebstahl mit Waffen. Bei einem Diebstahl mit Waffen führt der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit sich, bedroht damit aber niemanden. Der Prozess in Frankfurt sollte an einem Verhandlungstag abgeschlossen werden. Hundediebstahl passiert täglich. Laut Statistik werden in manchen Großstädten täglich zwischen vier und fünf Hunde gestohlen. Der Diebstahl erfolgt häufig dann, wenn der Hund vor Geschäften auf seinen Besitzer warten muss. Diebe machen den Hund mühelos von der Leine los, während der Besitzer in dieser Zeit durch den Einkauf abgelenkt ist.
Täter ist nicht zum Gerichtstermin erschienen
Er hatte es auf zwei Chihuahuas abgesehen und ist nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil er in einer Frankfurter U-Bahn die Chihuahuas einer Frau kurzzeitig an sich gerissen hatte, muss der Mann nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom Freitag 1500 Euro (150 Tagessätze) zahlen. Das Gericht erließ einen entsprechenden Strafbefehl, nachdem der Angeklagte zu dem Gerichtstermin nicht erschienen war.
Weinende Frau bekam heftig bellende Hündchen zurück
Der 55-Jährige war im Januar dieses Jahres in der Bahn zunächst mit der Hundebesitzerin ins Gespräch gekommen. Dann riss der betrunkene Mann plötzlich die Hundeleine an sich und versuchte, mit den Tieren durch eine Tür zu entkommen. Erst nach einer Vollbremsung des Fahrers und dessen Hilfe konnte der Mann gestoppt werden. Nach dem vermeindlichen Hundediebstahl bekam die weinende Frau ihre heftig bellenden Hündchen wieder zurück.
Milde Strafe wegen Diebstahlsversuch
Angeklagt war der vielfach vorbestrafte Mann ursprünglich wegen Diebstahls mit Waffen, weil bei ihm ein Messer gefunden worden war, das er aber nicht eingesetzt hatte. Das Gericht ging nun wegen des betrunkenen Zustands von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Er wurde letztlich nur wegen eines Diebstahlsversuchs verurteilt. Die milde Strafe wurde auch damit begründet, dass den beiden jeweils drei Kilogramm schweren Chihuahuas nichts weiter passiert war.