Das „Gassifahren“ mit dem Hund war am Wochenende für den Hund zum Verhängnis geworden und endete tödlich. Ob es aus Faulheit oder Bequemheit war bleibt offen.
Aschaffenburg – Eine 21jährige Mercedes-Fahrerin aus Hörsbach führte den Boxer Hund eines Bekannten am Samstagabend in der Nähe der Ludwigsallee bei der Fasanerie in Aschaffenburg von ihrem Pkw aus „Gassi“.
Diese Form des „Gassifahrens“ ist nicht nur gesetzlich nicht erlaubt, sondern stellt auch für das Tier eine erhebliche Gefahr dar, in diesem Fall leider tödlich.
Im vorliegenden Fall rannte der Hund nämlich vor die A- Klasse der Frau und wurde dabei tödlich verletzt. „Es kam dann aus nicht geklärter Ursache zu einem Zusammenstoß zwischen dem Pkw und dem Hund. Dieser lief sogar noch wenige Schritte weiter und fiel dann um. Die junge Frau und ein Spaziergänger versuchten den Hund auch noch wiederzubeleben, was jedoch nicht zum Erfolg führte.“ haben wir von der zuständigen Behörde erfahren.
„Der Vorfall tut der jungen Frau sehr leid und der Umstand, dass der Hund zu Tode kam, ist Strafe genug für sie. Sie war nach Bericht des Sachbearbeiters bei der Unfallaufnahme unter Tränen aufgelöst und konnte den tragischen Unfall nur schwer verarbeiten.“ so eine Polizeisprecherin auf unsere Anfrage.
Leider ist solch ein „Gassifahren“ immer wieder zu beobachten. Dieser Vorfall sollte jedem Hundehalter und Hundefreund, welcher seinen Hund auf ähnliche Weise „ausführt“, noch einmal zu denken geben.
Gassifahren – Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
Das „Gassifahren“ ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und moralisch sehr umstritten. Laut dem §28 StVO ist es nicht gestattet von einem Kraftfahrzeug aus ein Tier zu führen. Es ist jedoch erlaubt von einem Fahrrad aus einen Hund zu führen. Demnach lag in diesem Fall eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach der StVO vor. Weswegen auch der Vorfall als Verkehrsunfall aufgenommen wurde. Ob zusätzlich noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz vorliegt, weil der Hund durch das Fehlverhalten der Frau zu Tode kam, wird durch den Sachbearbeiter geprüft.
Für die Halterin wird das „Gassifahren“ wahrscheinlich nur mit einem Bußgeld enden. Die Polizei Aschaffenburg ermittelt aktuell. „Mit einem Führerscheinentzug oder Punkte hat die junge Frau nicht zu rechnen.“ so die Polizeisprecherin.
Das sagt das Netz zum „Gassifahren“
Die Nachricht wurde gestern von vielen im Social Media geteilt, wir haben hier einige Kommentare zusammengefasst, bewusst die Beschimpfungen ausgelassen.
Zum „Glück“ Kenne ich keinen der sowas macht!
Diese Faulheit ist schon traurig
Da fehlen mir die Worte
Das habe ich nur mal in dem Film „Scott und Huutch“ gesehen. Aber das war Film. In Wirklichkeit sollte es das natürlich nicht geben. Das arme Tier!!!
Solche Knallchargen gibts tatsächlich. Schon live gesehen. Mehrmals.
Hier fährt einer mit Motorroller seinen Husky Gassi!!!Warum kauft man dich so nen athletischen Hund wenn man selber zu faul ist, den Arsch zu bewegen?!