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Welche Bundesländer fordern einen Hundeführerschein?

Welche Bundesländer fordern einen Hundeführerschein?

SOURCE: ©pixabay

Welche Bundesländer fordern einen Hundeführerschein?

Schleswig-Holstein

In  Schleswig-Holstein müssen Besitzer geführter Listenhunde einen entsprechenden Sachkundeachweis erbringen. Die Behörden erkennen den HSAGHundeführerschein (Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft, Fachverband für Hundeschulen und Hundetrainer) und den Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell an (ursprünglich vom Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. mit Sitz in Augsburg entwickelt).

Hamburg

Auch in Hamburg müssen Hundehalter von als gefährlich eingestuften Listenhunden den HSAG-Hundeführerschein oder den Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell nachweisen. Zusätzlich gilt, dass eine Gehorsamsprüfung den Halter von der generellen Leinenpflicht in der Stadt befreit.

Berlin

Eine gesetzliche Führerscheinpflicht für Hunde ist in der Hauptstadt Berlin noch nicht vorgeschrieben, kann aber natürlich auf freiwilliger Basis absolviert werden. Das Thema ist schon länger in der Öffentlichkeit präsent und ein gesetzlicher Hundeführerschein könnte bald folgen.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es keine verpflichtenden Vorschriften für einen Hundeführerschein. Den Hundebesitzern der Gemeinde Panketal winkt bei Besitzt eines BHV-Hundeführerscheins eine Ermäßigung der Hundesteuer von 50% für ein Jahr.

Mecklenburg-Vorpommern

VDH, Tierschutz und Hundezüchter fordern zwar immer lauter einen Pflicht-Führerschein, doch bisher gibt es keine Gesetze, die zum Ablegen einer Prüfung zwingen.

Bremen

Im kleinsten Bundesland wird ein Hundeführerschein nur verlangt, wenn Herrchen oder Hund (oder beide) auffällig geworden sind. Das heißt, die örtliche Polizei darf den Nachweis verlangen, wenn sie nicht ausreichende Kenntnisse zur Hundehaltung beim Halter vermutet. Für Besitzer, deren Hund schon mal zugebissen hat, kann die Polizei ebenfalls einen Sachkundenachweis verlangen, der innerhalb einer vorgeschriebenen Frist abzulegen ist.

Niedersachsen

Seit Juli 2013 müssen in Niedersachsen alle, die sich das erste Mal einen Hund anschaffen, einen Hundeführerschein nachweisen. Der theoretische Teil der Prüfung muss vor Anschaffung des Hundes erfolgen, der praktische innerhalb des ersten Jahres nach Kauf. Der BHV-Hundeführerschein muss bei den von den Gemeinden anerkannten Vereinen, Hundeschulen oder Tierärzten abgelegt werden. Die Rasse des Hundes spielt dabei keine Rolle. Nicht jedes Familienmitglied ist dazu verpflichtet, die Haftung übernimmt in jedem Fall der eingetragene Hundehalter. Wer innerhalb der letzten zehn Jahre einen Hund für mindestens zwei Jahre durchgehend und problemlos gehalten hat, ist von diesem Nachweis befreit. Außerdem brauchen Tierärzte, Tierheimbetreiber, geprüfte Jäger, Personen mit einem Blinden- oder Behindertenbegleithund und Diensthundeführer des öffentlichen Rechts keinen Hundeführerschein. Es besteht die Möglichkeit einer BHV-Hundeführerschein-Prüfung der Stufe 2. zu erlangen, der eine erweiterte Freilauf-Erlaubnis im Stadtgebiet Hannover bedeutet.

Hessen

Wahrscheinlich wird es in Hessen bald einen gesetzlich vorgeschriebenen Hundeführerschein geben. Bisher ist ein Sachkundenachweis nur für bissige Hunde erforderlich. Eine Besonderheit gilt für die Stadt Flörsheim am Main. Wer hier den BHV-Hundeführerschein Stufe 2 bestanden hat, bekommt eine 50 %igle Ermäßigung der Hundesteuer.

Thüringen

In diesem Bundesland ist der Hundeführerschein kaum Thema, da die neu eingeführte Meldepflicht für Hundehalter bereits Probleme in der Umsetzung zeigte. Viele Hundebesitzer kamen der Meldepflicht einfach nicht nach, die Ordnungsämter haben zwar mehrfach dazu aufgefordert, aber ohne großen Erfolg. Wer seinen Hund nicht anmeldet muss mit Geldbußen rechnen oder damit, dass er seinen Hund nicht mehr halten darf. Bei solchen Problemen fragt man sich, wie auf die Einführung eines Pflicht-Hundeführerscheins praktisch reagiert werden würde.

Sachsen

Das Land Sachsen verlangt einen Führerschein für als gefährlich eingestufte Hunde. Dabei werden Theorie und Praxis im Umgang mit dem Hund geprüft und allgemein erforderliches Wissen zum Thema Hund und Haltung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Pflicht den Hundeführerschein abzulegen. Insbesondere die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ setzt sich allerdings dafür ein. Bisher ist es, ähnlich wie in in Bremen und Sachsen, so, dass Besitzer auffälliger Hunde zum Sachkundenachweis für Hunde beordert werden können, wenn dafür eine entsprechende Begründung vorliegt. Bei einem Wesenstest soll nachgewiesen werden, dass der Hund in verschiedenen Situationen einen kühlen Kopf behält und also als sozialverträglich eingestuft werden kann.

Nordrhein-Westfalen

Besitzer sogenannter gefährliche Hunde brauchen eine Halteerlaubnis, also einen Hundeführerschein. Zugelassene Tierärzte prüfen mittels eines Fragenkatalogs, der 80 Fragen umfasst.

Rheinland-Pfalz

Hier werden ganz besondere Ideen entworfen: der freiwillige Tierführerschein. Dieser soll nicht nur für Hunde, sondern allerlei andere Tiere gelten. So soll sichergestellt werden, dass alle tierischen Freunde bei ihren Besitzern artgerecht leben dürfen. Die jeweilige Prüfung soll natürlich an die jeweilige Tierart angepasst sein.

Saarland

Der Hundeführerschein ist in Sachsen nur für die beschriebenen Listenhunde ein Muss. Ansonsten reagiert die saarländische Regierung bisher eher zurückhaltend, was eine allgemeine Pflicht angeht.

Bayern

Südlich des Weißwurstäquators ist kein Hundehalter zum Nachweis seiner Sachkunde bezüglich seines Hundes gezwungen. Aggressive Rassen müssen einem Wesenstest unterzogen werden und auch bei Bestehen dessen sind die Halter dazu verpflichtet sie an der Leine zu führen. München wirbt mit der Befreiung von der Hundesteuer für ein volles Jahr, wenn Hundehalter freiwillig den Hundeführerschein ablegen.

Baden-Württemberg

Das restliche Süddeutschland Baden-Württemberg erwünscht einen Antrag auf die Haltung gefährlicher Hunde, der durch die zuständige Ortspolizei befürwortet werden muss. Ansonsten ist ein Hundeführerschein gesetzlich gesehen nicht von Nöten.

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