Website-Icon urban.dog

Schutzimpfung für den Hund ist Privatsache aber…

Die Schutzimpfung ist Privatsache aber...

SOURCE: ©pixabay

Zwischen Hundehaltern und Tierärzten wird das Thema Impfung seit jeher kontrovers diskutiert. Doch egal, wie man es dreht und wendet: In Deutschland sind Schutzimpfungen keine Pflicht. Sondern lediglich eine gutgemeinte Empfehlung.

In Deutschland ist die Impfung eines Hundes Privatsache. Ob und wogegen du deinen Hund impfen lässt, entscheidest du. Erst wenn ihr beide die Landesgrenzen verlasst und beispielsweise in einen anderen EU-Staat einreist, werden bestimmte Schutzimpfungen und deren Nachweis im EU-Heimtierausweis verpflichtend. Um deutschen Hundebesitzern in Sachen Schutzimpfung dennoch eine Orientierung zu geben, empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) in der „Leitlinie zur Impfung von Kleintieren“ aus dem Jahr 2009 bestimmte Pflichtimpfungen und bestimmte Wahlimpfungen. Diesen Empfehlungen schließen sich die meisten behandelnden Tierärzte an.

Unter sogenannten Pflichtimpfstoffen (auch Core-Vazine) versteht man jene, die bei Impfungen gegen Erreger verabreicht werden, vor denen jeder Hund zu jeder Zeit geschützt sein sollte.

Hierbei handelt es sich um die Erreger der Viruskrankheiten Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Während die Schutzimpfung gegen Tollwut für die Einreise in sämtliche EU-Mitgliedsstaaten sogar gesetzlich verpflichtend ist und im EU-Heimtierausweise belegt sein muss, stuft die StiKO Vet alle weiteren Schutzimpfungen aufgrund ihrer weltweiten Verbreitung, ihres im Regelfall tödlichen Verlaufs beziehungsweise potentieller chronischer Spätfolgen sowie aufgrund ihrer Übertragungswahrscheinlichkeit auf den Menschen als Pflichtimpfung ein.

Wahlimpfstoffe (auch Non-Core-Vazine) dagegen werden gegen jene Erreger verabreicht, die nur bestimmte Hunde bedrohen.

Hierbei werden Komponenten wie das Alter und die Konstitution eines Hundes, seine Haltungsbedingungen und sein konkreter Wohnort berücksichtigt, um das Risiko und den Nutzen des Impfstoffs genau abzuwägen. Wahlimpfungen richten sich beispielsweise gegen die Erreger von Zwingerhusten und Borreliose sowie gegen den Canines-Herpesvirus und den Canines-Coronavirus. Ob dein Hund von einer Wahlimpfung profitieren kann oder sie für ihn sogar unabdingbar ist, findest du in genauer Absprache mit einem Tierarzt heraus.

 

Die mobile Version verlassen