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Ferien ohne Hund? Dann achte auf eine gute Betreuungsmöglichkeit!

Hund in Ferien-Unterkunft

SOURCE: ©pixabay

Wer sein Tier für begrenzte Zeit, in den Ferien in fremde Obhut geben will oder muss, sollte sich möglichst frühzeitig nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit umsehen.

Eine unerwartete Dienstreise steht an, ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt oder eben Ferien – und das Tier kann nicht mit. Oft stellt sich dann die Frage: Wer versorgt den Hund, die Katze, den Kanarienvogel? Pech, wenn die Nachbarn gerade selbst nicht da sind und sich auch sonst niemand aus dem Familien- und Freundeskreis kümmern kann. Aber verzweifeln müssen Tierbesitzer nicht. Es gibt Alternativen.

„Viele wissen nicht, dass etliche Tierheime in Deutschland Haustiere für eine begrenzte Zeit in Kost und Logis nehmen“, sagt Werner Hinzpeter von der Stiftung Warentest in Berlin. Eine Anfrage beim örtlichen Tierheim kann sich also lohnen. Für eine Unterbringung in einem Tierheim spricht, dass sich dort qualifizierte Pfleger um das Tier kümmern. „Viele Häuser nehmen nicht nur Hunde und Katzen auf, sondern auch Hasen, Hamster und andere Kleintiere.“

Die Kapazitäten sind allerdings begrenzt. Denn in erster Linie sind Tierheime eine Herberge für Tiere in Not. Das Personal in Tierheimen kann aber oft zumindest Tipps geben, wenn kurzfristig dringend eine Unterkunft gesucht wird.

Tierpensionen gibt es inzwischen fast überall in Deutschland.

Allerdings: Tierpension ist nicht gleich Tierpension, von simplen Unterkünften bis Luxusherbergen, in denen es etwa Wellness-Behandlungen gibt, ist alles dabei. Entsprechend groß sind die Unterschiede, was die Kosten angeht. „Man sollte die angebotenen Leistungen sorgfältig abwägen und überlegen, ob sie wirklich dem Tier guttun“, rät Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. Aus dessen Sicht ist ein Tagessatz von mehr als 20 Euro für einen kleinen oder über 25 Euro für einen großen Hund sowie mehr als 15 Euro für eine Katze nicht gerechtfertigt.
Bevor das Tier in den Ferien, in das Zuhause auf Zeit gebracht wird, sollte die Unterkunft möglichst sorgfältig begutachtet werden. Wichtig ist, dass der Betreiber über einen Sachkundenachweis nach Paragraf elf des Tierschutzgesetzes verfügt. Und das Tier sollte sich wohlfühlen. Es gibt zum Beispiel Tierpensionen, die Hunde in Rudel halten. „Das gefällt aber längst nicht jedem Vierbeiner“, sagt Astrid Behr vom Bundesverband praktizierender Tierärzte in Frankfurt am Main.

Tiere sollten in der Pension regelmäßig Auslauf bekommen und nicht nur in Käfigen, Zwingern oder Boxen gehalten werden. „Verlangen Häuser für Vorabbesichtigungs-Termine Geld oder bieten sie erst gar nicht an, dann ist das keine Empfehlung“, erklärt Hinzpeter.

Eine Alternative kann auch ein Tiersitter sein.

„Für Katzen etwa ist es mitunter besser, wenn sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und jemand regelmäßig nach ihnen sieht“, erklärt Behr. Wer einen Tiersitter sucht, wird mitunter an Pinnwänden in Tierarztpraxen fündig. Auch im Internet lassen sich Angebote finden. Aber aufgepasst: „Für die Vermittlung kassieren einige Portale Provisionen von bis zu 22 Prozent der Rechnungssumme“, erklärt Hinzpeter. Andere verlangen eine Mitgliedsgebühr oder gar beides. „Nicht immer besteht auch von vornherein Transparenz über die Kosten“, so Hinzpeter.Ob er oder sie aber überhaupt qualifiziert ist für die Pflege eines Tiers, dafür übernimmt in aller Regel keines der Portale die Gewähr. Deren Betreiber stehen auch zumeist nicht dafür ein, wenn irgendetwas mit dem Tiersitter schiefläuft.

Bevor Halter ihr Haustier in die Obhut eines Tiersitters geben, sollten sich beide Seiten Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen nehmen. „Bei einem solchen Erstkontakt merkt man schnell, ob die Chemie zwischen Tier und Betreuer stimmt oder nicht“, sagt Schmitz. Ein Halter sollte den Tiersitter nach seinen Erfahrungen und Qualifikationen fragen. „In einem Vertrag sollten die Bedingungen festgehalten werden: Umfang der Leistung, Dauer, Bezahlung, Fütterungszeiten, Spaziergänge oder Tierarztbesuche“, erklärt Hinzpeter. Der Tierhalter sollte sich von offizieller Seite – etwa von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung – bestätigen lassen, dass der Tierbetreuer selbstständig arbeitet. Ansonsten läuft der Tierhalter Gefahr, dass er rückwirkend Sozialabgaben zahlen muss.

Wer indes die Kosten für Heim, Tierpension oder Tiersitter scheut, der kann auch über die Aktion des Deutschen Tierschutzbundes „Nimmst Du mein Tier, nehm‘ ich Dein Tier“ einen Paten suchen. Diese Betreuung auf Gegenseitigkeit ist ausdrücklich gratis. Grundsätzlich gilt: „Mit der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit sollte so früh wie möglich begonnen werden“, rät Behr.

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