Einreisebstimmungen: heute geht sie los – die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich. Um 21 Uhr trifft die französische Mannschaft in Paris, zum EM Auftakt, auf den Rivalen Rumänien und du willst die nächsten vier Wochen dabei sein.

Wie steht es um die Einreisebestimmungen für deinen Hund?

Wenn du einen Hund hast achte auf die Einreisebestimmungen. Viele Fußballfreunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz machen sich auf den Weg zum Nachbarn, um die eigene Mannschaft im Stadion anzufeuern oder die EM-Stimmung auf den Straßen und Plätzen der französischen Städte aufzusaugen. Die EM wird ein großes Fest, doch was machst du mit deinem Hund? Vielleicht kombinierst du die EM mit einem Urlaub für die ganze Familie in Frankreich!? In diesem Fall solltest du folgende Einreisebestimmungen für den Hund beachten:

Genaue Identifizierung:

(Mikrochip seit dem 3. Juli 2011 oder Tätowierung, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde und gut leserlich ist).

Gültige Impfung gegen die Tollwut:

(Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich – Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein); es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.

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Vorfreude auf die EM in Frankreich

Europäischer Pass:

(Ausstellung bis zum 29.12.2014: gemäß der EU-Entscheidung Nr. 2003/803 – Ausstellung nach dem 28.12.2014: gemäß EU-Verordnung Nr. 577/2013), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.

Grundsätzlich sind die Franzosen regelrechte Hundenarren, Hund und Halter genießen große Freiheiten. Allerdings haben Beißvorfälle in der Vergangenheit dort ebenfalls zu strengen Einreisebestimmungen für sogenannte Kampfhunde geführt. Dieses gesetzliche Regelwerk ist allerdings sehr undurchsichtig:

Frankreich führt Listenhunde, die als Kampfhunde eingestuft werden in zwei Kategorien:

Zur Kategorie 1 gehören die doggenartigen Hunderassen wie Pittbull, Mastiff und Tosa… Das Mitführen von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet! Im Falle einer Kontrolle in Frankreich, kann das unter Umständen zur Beschlagnahmung des Hundes führen.

Zur Kategorie 2 gehören kleinere Rassen, wie American Staffordshire Terrier und Rottweiler. Das Mitführen von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Einreisebestimmungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen, Besitzgenehmigungen (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen.

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Dieser Vierbeiner hat Fußball zum fressen gern

 

Es empfiehlt sich ganz genau zu prüfen, ob der eigene Hund unter einer dieser Kategorien fällt. Falls du unsicher bist ob dein Hund eventuell einer dieser Kategorien zugeordnet werden könnte, musst du eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes vorlegen können Die Bescheinigung soll bestätigen, dass das Tier nicht einer dieser Kategorien angehört.
 Die Erteilungskriterien dieser Bescheinigung sollten idealer Weise von einem französischen Veterinär verifiziert werden.

Die Französische Botschaft rät:

„Wenn Sie und/oder Ihr Tierarzt nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.“

See more at: Französiche Botschaft

Siehe Anhang, „Hundekategorien“ (deutsch, englisch, französisch)

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