Wer in NRW einen gefährlichen Hund, einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund hält, muss einen Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz ablegen. Wir haben einige Fragen aus dem Sachkundenachweis NRW für euch vorbereitet.

Welcher Hundehalter muss einen Sachkundenachweis ablegen?

a) Jeder, der einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW hält. Dazu gehören die Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

b) Jeder, der einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW hält. Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Die Tierärztekammer NRW und Stadt Köln haben einen Auszug aus dem Fragenkatalog auf Ihrer Webseite veröffentlicht. Wir haben dir 30 Fragen & Antworten aus dem Sachkundenachweis NRW für gefährliche Hunde, die Dich erwarten könnten, im Quiz vorbereitet. Wir sind inhaltlich für die Fragen & Antworten nicht verantwortlich. Mach einfach mal den Selbsttest.

Steady BannerWeitere Informationen zum Thema „Gefährliche Hunde & LIstenhunde“ findest Du hier.

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Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW für Halter von gefährlichen Hunden gemäß § 3 Abs. 2 (4 Rassen) und Abs. 3 Ich habe %%score%% von %%total%% richtig

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