Tierheime und Tierschutzvereine vermitteln ein Tier nicht an jeden. Sondern stellen eine Reihe von Bedingungen, die ein Interessent kennen und erfüllen muss. An erster Stelle steht natürlich eine: die artgerechte Haltung des Tieres.

Natürlich freuen sich die vielbeschäftigten Tierheime und Tierschutzvereine des Landes, wenn ein Mensch auf der Matte und die Vermittlung eines Tieres in Aussicht steht. Trotzdem werden die Hunde, Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche niemandem hinterhergeworfen. Ganz im Gegenteil. Als Tierschützer aus Überzeugung wollen die Verantwortlichen sichergehen, dass ein Tier es in seinem neuen Zuhause gut hat, dass es artgerecht und liebevoll gehalten wird.

Jedes Heim und jeder Verein stellt deshalb individuelle Tiervermittlungsbedingungen, die es ausnahmslos zu erfüllen gilt. Voraussetzungen wie die Volljährigkeit des Interessenten, das Verbot, das Tier als Geschenk an eine dritte Person weiterzugeben, die Zahlung einer Schutzgebühr und die Unterzeichnung eines Schutzvertrages, mit dem der Interessent sich dazu verpflichtet, das Tier für die Dauer seiner Lebenszeit und unter artgerechten Bedingungen zu halten, sind allgemeiner Standard. Darüber hinaus können die Bedingungen verschieden detailliert ausfallen.

Das Wohl des Tieres steht im Vordergrund

Neben Modalitäten wie etwa der Frage, an wen das Tier vermittelt wird, wenn es gleiche mehrere Interessenten gibt, ist den Bedingungen vor allem eines gemeinsam: das Wohl des Tieres. So geht der Vermittlung oft die Forderung einer ausführlichen Selbstauskunft voraus, in der der Interessent sämtliche Haltungsbedingungen, seine zeitlichen Kapazitäten und seine Wohn- und Finanzsituation darlegen soll.

Außerdem muss er sich mit etwaigen Auflagen, wie bei Hunden der Verpflichtung zur Kastration, dem Verbot zur Zwingerhaltung oder beispielsweise der Führung mit einem Geschirr nicht mit Halsband und Leine sowie hinsichtlich einer erwünschten oder unerwünschten Einzelhaltung einverstanden erklären.

Darüber hinaus bestehen viele Tierheime und Tierschutzvereine auf eine Vor- und Nachbereitung der Vermittlung. Vor einer Übernahme sollen Mensch und Tier sich im Laufe mehrerer Vorbesuche kennenlernen, ebenso wie bei einem Nachbesuch etwa ein bis zwei Jahre nach der Übernahme geprüft wird, wie das Zusammenleben sich tatsächlich gestaltet und ob sowohl Mensch als auch Tier zufrieden sind.

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