Hundeverbot an zwei Berliner Seen

Es kehrt einfach keine Ruhe ein. Erneut zieht ein Tierfreund vor Gericht, weil er mit seinem Hund nicht an den Seen im Südwesten Berlins Gassi gehen kann. Dabei war das Verbot schon mal gekippt worden.

Der Streit um das Hundeverbot an Schlachtensee und Krummer Lanke geht in eine neue Runde. Beim Berliner Verwaltungsgericht seien zwei Eilanträge gegen neue Regelungen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf eingereicht worden, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein Hundebesitzer akzeptiert demnach nicht, dass er seinen Vierbeiner an der Leine nicht auf dem Uferweg ausführen darf.

Erst im Dezember hatte ein Kläger beim Verwaltungsgericht die Aufhebung des umstrittenen Hundeverbots an beiden Seen erreicht. Nun berief sich das Bezirksamt auf eine andere gesetzliche Grundlage und erließ erneut ein Verbot. Demnach sind vom 15. April bis 15. Oktober Hunde auf den Uferwegen tabu. Davon profitierten vor allem Familien mit Kindern, ältere Menschen, Badegäste und Jogger, so das Amt.

Grundlage der aktuellen Regelung,

sind das Grünanlagen- sowie das Landeswaldgesetz. Das Gericht müsse nun prüfen, ob die Verfügung verhältnismäßig sei, so der Sprecher. Über die Eilanträge werde ohne mündliche Verhandlung entschieden. Ein Termin stehe noch nicht fest.

Im Dezember hatte das Gericht geurteilt, dass die Uferwege nicht als Badestelle anzusehen sind. Darauf hatte sich das Bezirksamt bei seinem Verbot berufen, das seit Mitte Mai 2015 galt. Denn nach dem Hundegesetz dürfen Hunde an öffentlich gekennzeichneten Badestellen nicht mitgenommen werden. Wiederholt hatten Hundebesitzer im Vorjahr protestiert.

Das neue Verbot von Mitte April bis Mitte Oktober soll nach Mitteilung des Bezirksamtes auch für die nächsten Jahren gelten.

Menschen mit Hunden sollten den oberen Teil des Rundwegs um die Seen nutzen.Mit dem neuen Konzept sollten laut Bezirksamt Konflikte und Schäden der Natur vermieden werden. Berücksichtigt worden seien unterschiedliche Erholungsbedürfnisse der Menschen. Auch wild lebende Tiere am Ufer würden von dem Verbot profitieren.

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