Website-Icon urban.dog

Hessen: Wie war das noch mit der Hundesteuer?

Hessen: Wie war das noch mit der Hundesteuer?

SOURCE: Pixabay Activedia

Neben der Hundesteuer für Hundehalter, werden auch Pferdebesitzer in Hessen zur Kasse gebeten. Die Hundesteuer hat eine lange Tradition und wird in fast jeder Kommune erhoben. Andere Tiere sind dagegen schwerer zu besteuern.

Welche Tiere werden noch besteuert?

Neben Pferden werden derzeit nur Hunde besteuert, sagte David Rauber vom Hessischen Städte- und Gemeindebund. „Die Steuer geht auf jeden Fall in die Kaiserzeit zurück.“ Sie sei aber nicht nur in Deutschland schon lange verbreitet. Bis vor etwa 25 Jahren hielt das Hessische Hundesteuergesetz alle Gemeinden und Kommunen dazu an, eine Abgabe auf Hunde zu erheben. Diese Pflicht bestehe mittlerweile nicht mehr, die Steuer sei jedoch fast überall geblieben. „Die Idee war dabei immer, dass die Hundehaltung nicht überhandnehmen soll“, erklärte Rauber.

Wo gibt es die Hundesteuer?

In Hessen erheben fast alle der 426 Städte und Gemeinden eine Hundesteuer. Nur Eschborn erhebt seit 1999 keine Hundesteuer mehr. Wie hoch sind die Kosten? Die Steuersätze variieren je nach Kommune. „Der Durchschnitt liegt deutlich unter 100 Euro“, sagte Rauber. 30 Euro kostet ein Hund pro Jahr zum Beispiel in Kelsterbach, 120 Euro werden dagegen in Schlangenbad (Rheingau-Taunus-Kreis) fällig. Das geht aus einer Erhebung des Statistischen Landesamtes in Wiesbaden hervor. Bei Zweit- oder Dritthunden seien die Kosten oft höher, sagte Rauber.

Wie lukrativ ist die Hundesteuer für die Kommunen?

Rund 22,2 Millionen Euro Steuern haben Hundebesitzer in Hessen im Jahr 2015 für ihre Vierbeiner an die Kommunen gezahlt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes steigen die Einnahmen mindestens seit 2007 stetig. Damals waren es knapp 14,7 Millionen Euro. 2010 belief sich die Hundesteuer insgesamt auf 16,1 Millionen Euro, 2014 waren es 20,8 Millionen Euro.

Welche Ausnahmen gibt es von der Hundesteuer?

Von der Steuer ausgenommen sind die Halter von Blindenhunden sowie Polizisten, die ihre Diensthunde nach der Arbeit mit nach Hause nehmen. Auch Unternehmen wie Sicherheitsdienste müssen die Steuer nicht zahlen, wenn der Hund gewerblich eingesetzt wird.

Warum werden Katzen oder Wellensittiche nicht besteuert?

Das Hauptproblem bei Katzen sei die Zuordnung von Tier und Halter, erklärte Rauber. „Da ist es schwierig, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.“ Hunde und Pferde seien in der Regel nicht alleine unterwegs und deren Besitzer deshalb leichter zu besteuern. Wellensittiche werden dagegen vorwiegend in der eigenen Wohnung gehalten, zur Überprüfung müssten Beamte diese also betreten. „Das ist nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern auch nicht verhältnismäßig“, sagte Rauber.

Die mobile Version verlassen