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Für welchen Hund zahlt man keine Pflichtsteuer?

Für welchen Hund zahlt man keine Pflichtsteuer?

SOURCE: ©freepik

Die Hundesteuer ist in Deutschland eine Pflichtsteuer, die jeder Hundehalter entrichten muss. Doch wie sieht es aus, wenn der vierbeinige Freund eine echte Arbeit verrichtet – so wie es Blindenführhunde tun?

Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Er ist loyal, gelehrig, gehorsam und hat im Allgemeinen ein freundliches Wesen. Alles Eigenschaften, die ihn zum idealen Begleiter machen – erst recht für blinde Menschen oder Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung. Speziell ausgebildete Blindenführhunde helfen diesen Menschen bei der Orientierung in vertrauter und auch in fremder Umgebung.

Blindenhunde gelten rechtlich nach § 33 SGB V als Hilfsmittel und sind von der Abgabe einer Hundesteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird von dem Steueramt der jeweiligen Gemeinde erteilt. Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung „B“, „BL“, „Ag“ oder „H“ ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Um diese zu erhalten, muss ein Antrag ausgefüllt und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises hinzugefügt werden. Dieser Antrag ist kostenfrei. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Hund als Blindenführhund zugelassen ist. Die Hundesteuerbefreiung gilt immer für ein Jahr und muss danach wieder neu beantragt werden.

Einen zugelassenen Blindenführhund erkennst du an seinem weißen Führgeschirr. Es fungiert gleichzeitig als Erkennungsmerkmal für andere Verkehrsteilnehmer und verpflichtet diese nach § 2 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer besonderen Rücksichtnahme.

Nicht nur Blindenhunde können von der Abgabe der Hundesteuer befreit werden.

Ebenso brauchen die Halter von Rettungshunden diese nicht zu zahlen. Auch hier muss ein kostenloser Antrag bei dem Steueramt der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Außerdem muss eine erfolgreich abgelegte Prüfung für Rettungshunde nachgewiesen werden.

Genauso können sich Halter von anderen Diensthunden und auch Jagdhunden von der Steuer befreien lassen oder einen vergünstigten Steuersatz zahlen. Hier sind die Bestimmungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Nähere Informationen zu den einzelnen Bestimmungen kannst du bei dem zuständigen Steueramt deiner Gemeinde einholen. Wie auch bei der Befreiung zur Zahlung der Hundesteuer bei Blindenführhunden muss eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung jedes Jahr wieder neu beantragt und genehmigt werden.

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