Über zwei Drittel der deutschen Hundebesitzer leinen ihre Vierbeiner an den dafür vorgeschriebenen Orten an, über 60 Prozent räumen die Hinterlassenschaften ihrer Hunde weg. Das ergab eine Umfrage des Finanzdienstleisters Vexcash anlässlich eines Städtevergleichs zu Hundesteuern und Bußgeldern für Hundehalter in den 20 größten Städten Deutschlands.

Hundesteuer: Städte in Nordrhein-Westfalen am teuersten

Die Anmeldung seines Hundes bei der Steuer ist Pflicht – die Beiträge jedoch sehr verschieden. Die Stadt Wuppertal bittet seine Hundebesitzer mit 160 Euro im Jahr besonders zur Kasse. Wer sich einen zweiten Hund anschafft, muss sogar 288 Euro zusätzlich zahlen. Ähnlich teuer sind auch die Städte Bochum, Dortmund, Essen und Köln mit 156 Euro für den ersten Hund.

Doch in NRW geht es auch günstiger. Münster verlangt beispielsweise nur 120 Euro für den Vierbeiner, genau wie die Bundeshauptstadt Berlin. Noch weniger zahlen die Halter in Düsseldorf: 96 Euro. Die niedrigsten Steuern weisen mit 90 Euro indes Hamburg und Frankfurt am Main aus. Wer in München übrigens einen Hundeführerschein ablegt, kann sich seit dem 01. Mai 2014 für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen und 100 Euro einsparen.

Strafen für Hundekot: Frankfurt am Main bestraft Halter am härtesten

Die Hundesteuer ist obligatorisch, sparen kann aber der, der sich mit seinem Hund an die geltende Ordnung hält. Sonst werden Bußgelder fällig. Wer beispielsweise die Auflage missachtet, die Hinterlassenschaft seines Hundes wegzuräumen, wird in der Stadt Frankfurt am Main mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro bestraft – Spitzenwert der Untersuchung. Auch in Wuppertal und Düsseldorf erwarten die Kot-Sünder hohe Strafen von mindestens 75 Euro.

In Berlin werden hingegen nur 35 Euro für liegengelassenen Hundekot berechnet, obwohl die Stadt mit über 120 Hunden pro Quadratkilometer die Hundehauptstadt Deutschlands ist. Am wenigsten müssen die Halter in Bielefeld und München zahlen. Mit mindestens 20 Euro Strafe für nicht entfernten Hundekot liegen die Städte deutlich unter dem Durchschnitt von 44 Euro.

Nicht angeleint: Düsseldorf und München beim Bußgeld auf Platz eins

Wer sich den Griff zur Leine spart, der darf das Portemonnaie hervorholen. In Gebieten mit Leinenpflicht werden die Halter im Durchschnitt mit 46 Euro zur Kasse gebeten. Spitzenreiter sind dabei die Städte München und Düsseldorf. Ein Verstoß kostet hier mindestens 100 Euro. Frankfurt am Main reiht sich mit einem Bußgeld von 90 Euro dicht dahinter ein.

Deutlich weniger zahlen die Besitzer in Berlin, Dortmund und Nürnberg. Hier werden 35 Euro veranschlagt. Am geringsten ist die Bestrafung jedoch in Leipzig. Mit fünf Euro belegt die Stadt den letzten Platz der Kategorie.

Bissfest: München und Münster bestrafen Verstöße gegen Maulkorbpflicht hart

Hunde mit Maulkorbpflicht sollten besser einen tragen – sonst kann es teuer werden. Verstöße gegen die Anordnungen werden in München und Münster laut Angaben der Stadtverwaltungen im Schnitt mit 1000 Euro bestraft. Auch Frankfurt am Main zögert nicht, die Halter zur Kasse zu bitten. Wer hier nach Anordnung gegen die Maulkorbpflicht für seinen Hund verstößt wird mit einer Strafe von mindestens 900 Euro belegt.

Deutlich geringere Bußgelder verhängen die Städte Wuppertal und Essen. Hier liegt die Strafe bei 250 Euro. In Berlin, Bremen und Köln werden die Halter mit Bußgeld von 100 Euro belegt. Am geringsten fällt die Bestrafung in Duisburg aus. Hier liegt die Untergrenze bei 45 Euro. Dresden und Bochum liegen mit 50 Euro nur knapp darüber.

Der komplette Städtevergleich zu Steuern und Bußgeldern sowie zur aktuellen Umfrage sind hier zu finden.

Anmerkung zur Untersuchung: Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zur Haltung und Führung von Hunden. Bei der Festlegung der Bußgeldhöhe spielen Kriterien wie Erstverstoß und Umstände des Vorfalls eine Rolle und werden in einem Ermessensspielraum festgesetzt. Auch die Größe und Rasse der Hunde spielt eine Rolle bei der Entscheidung. Für die Vergleichbarkeit der Untersuchung wurde daher jeweils der Mindestbußgeldbetrag zu Grunde gelegt.

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