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Dein Hund und das Finanzamt

Dein Hund und das Finanzamt

SOURCE: ©pixabay

Wie jeder ordentliche Staatsbürger ist auch dein Hund steuerpflichtig.

Eigentlich seltsam, wenn man bedenkt, dass er ja von Gesetz wegen eine „Sache“ ist, also bestenfalls unter „Luxussteuer“ fallen könnte. Wie dem auch sei – du musst jährlich einen kleinen bis mittleren Beitrag für deinen Hund an das Finanzamt leisten. Im Jahr 2014 betrugen die bundesweiten Einnahmen aus der Hundesteuer Euro 309 Millionen – dies lukrative Quelle will „Land“ natürlich nicht versiegen lassen.

Einige Nachbarländer Deutschlands sehen dies inzwischen anders – z.B. wurde in Dänemark, Frankreich und Belgien die Hundesteuer abgeschafft. Das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Nutzen hat sich offensichtlich nicht gerechnet.

Reine Gemeindesache

Die Höhe der Hundesteuer ist in Deutschland von Ort zu Ort verschieden. Sie wird in den einzelnen Satzungen festgesetzt und kann sich auch immer wieder ändern. Meist ist der Beitrag in ländlichen Gebieten niedriger als in der Stadt – in letzterer wird für einen zweiten oder dritten Hund der Beitrag oft sogar noch höher. Hier ein paar krasse Beispiele aus einer Umfrage von Stiftung Warentest 2015:

Bildung zahlt sich aus

Viele Kommunen bieten auch einen günstigeren Steuerbeitrag für ausgebildete Hunde (z.B. mit Begleithundeprüfung). Rettungshunde, Blindenhunde und Therapiehunde werden oft ebenfalls niedriger eingestuft bzw. sind beitragsfrei. Die Beitragshöhe kann auch von der Rasse abhängen – so werden Listenhunde manchmal höher besteuert, wie das Extrembeispiel von Starnberg zeigt.

Was passiert eigentlich mit dem Geld?

Wenn du nun glaubst: Ok – die Stadtverwaltung hat ja auch einen Reinigungsaufwand für meinen Hund und die Steuer ist eben dafür da…hier irrst du. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, Gemeinde und Stadtverwaltung können sie für beliebige Dinge verwenden. Vielleicht wird damit ja die einzige Hundewiese im Park gepflastert.

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