Besitzer von Listenhunden müssen mit einer höheren Hundesteuer rechnen als Halter anderer Hunderassen. Die höhere Summe sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.
Koblenz – In dem verhandelten Fall hatte ein Listenhundbesitzer vor dem OVG geklagt. Der Mann im Kreis Vulkaneifel muss für seinen Staffordshire Bullterrier jedes Jahr 1000 Euro an die Gemeinde zahlen, während Hunde anderer Rassen jährlich nur 60 Euro kosten. Die Steuer habe für ihn eine „erdrosselnde Wirkung“, argumentierte der Hundebesitzer.
1000 Euro Hundesteuer bei Listenhunden
Das Gericht entgegnete, eine jährliche Steuer von 1000 Euro mache das Halten eines Listenhundes nicht unmöglich. Eine „erdrosselnde Wirkung“ dieser Summe könne es nur geben, wenn sie die Haltungskosten deutlich überstiege. Diese lägen aber ebenfalls bei mindestens 800 Euro pro Jahr.
Die Steuer von 1000 Euro für Listenhunde (Kampfhunde) und ihr Steigerungssatz im Verhältnis zur viel niedrigeren Steuer für normale Hunde fallen laut OVG zudem im bundesweiten Vergleich nicht völlig aus dem Rahmen.
Grundsätzlich entscheidet in Deutschland jede Kommune selbst über die Höhe der Hundesteuer. In Städten werden oft höhere Beträge fällig als auf dem Land