Frankfurt/Main – Das Hessische Jagdgesetz regelt den Umgang mit Hunden im Wald. Zudem können Kommunen gesonderte Regeln wie Leinenzwang oder Hundelaufwege festlegen. Von diesem Recht wird jedoch kaum Gebrauch gemacht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Trotzdem gibt es lokale Unterschiede.
FRANKFURT – In der Abteilung StadtForst gibt es keine Sonderregelungen, die das hessische Jagdgesetz ergänzen. Hundebesitzer seien demnach angehalten, ihre Tiere beim Waldspaziergang abrufbar zu halten, sagt Abteilungsleiterin Tina Baumann. Freilaufende Hunde rissen im Schnitt ein Jungtier pro Jahr. Da es keinen flächendeckenden Überblick über das 6000 Hektar große Waldgebiet Frankfurts gibt, schätzt Baumann die Dunkelziffer jedoch höher ein. Hunde werden im Frankfurter Wald nicht erschossen. Jäger seien dazu angehalten, sie mit anderen Mitteln am Wildern zu hindern.
DARMSTADT – „Es gibt zwar keinen Leinenzwang, aber wir appellieren an die Hundebesitzer, ihre Tiere nicht frei laufen zu lassen“, sagt Hilmar Branz vom Forstamt Darmstadt. Wilderei von Hunden sei gerade jetzt wegen der vielen Jungtiere ein Problem. Auch in den Wäldern auf Darmstädter Gemarkung gibt es keine entsprechende Sonderregel, wie die Stadt erklärt. Hundeangriffe auf Menschen in den Wäldern wurden in den vergangenen Jahren nicht gemeldet.
FULDA – Das Forstamt Fulda orientiert sich mit seinen Regelungen am Hessischen Jagdgesetz. Wichtig sei: „Die Hunde sollten sich in der Nähe der Herrchens aufhalten und auf Zuruf auch gehorchen“, sagt Wigbert Gutmann vom Forstamt. Über Schäden, die Hunde angerichtet haben, sei nichts bekannt.
KASSEL – Für bestimmte innerstädtische Bereiche wie Parkanlagen in Kassel ist eine Anleinpflicht festgelegt worden, wie der Leiter des Forstamts Wolfhagen, Uwe Zindel, sagt. Zudem dürften in der Fuldaaue Hunde nicht ins Wasser und sich auch nicht im direkten Uferbereich aufhalten.
WETZLAR – Im Bereich des Forstamtes Wetzlar gibt es keine abweichenden Regelungen zum Jagdgesetz. „Waldbesucher mit Hunden werden von uns jedoch während der Brut-und Setzzeit auf die besondere Situation angesprochen, und es wird um Verständnis geworben, den Hund während dieser Zeit anzuleinen“, erläutert Forstamtsleiter Harald Dersch. Leinenpflicht besteht nach Angaben der Behörde in Teilen von Natur- oder Vogelschutzgebieten.
WIESBADEN – Im rund 15 000 Hektar großen Gebiet des Forstamts Wiesbaden-Chausseehaus gibt es keinen Leinenzwang oder andere Sonderregelungen. Nach Einschätzung von Forstamtleiter Ralf Bördner gibt es eine relativ große Dunkelziffer von Schäden, die durch freilaufende Hunde verursacht werden. Das betrifft vor allem wildlebende Tiere. Es komme vor, dass Jungtiere gerissen werden. Auch fühlten sich teilweise Spaziergänger gefährdet. Das Erschießen von freilaufenden Hunden lehnt der Forstamtleiter aber strikt ab.