Hundeverbot gekippt: Daran haben sich in Berlin mal wieder die Geister geschieden. Tierfreunde wollten nicht hinnehmen, dass sie mit ihren Schützlingen zwei Uferwegen fern bleiben sollten. Badegäste wiederum fühlten sich belästigt. Nun gibt es ein Gerichtsurteil.
Der Berliner Beagle Benji darf wieder frische Seeluft schnuppern und am Ufer von Schlachtensee und Krummer Lanke im Südwesten der Hauptstadt herumschnüffeln – an der Leine und mit richterlicher Erlaubnis. Das Verwaltungsgericht hat das Hundeverbot an den Ufern beider Seen am Dienstag gekippt, das erst seit sieben Monaten galt und heftige Kontroversen ausgelöst hatte. Wer hat Vorrang auf welcher Grundlage? Badegäste oder Hundebesitzer?
Es ist ein jahrzehntealter Konflikt, der hier vor Gericht ausgetragen wurde. Und vielleicht noch nicht zu Ende ist – das Urteil kann wegen der grundsätzlichen Bedeutung angefochten und in der nächsten Instanz neu verhandelt werden.
Zusammenleben von Mensch und Tier
Probleme beim Zusammenleben von Mensch und Tier gibt es immer wieder. Dass jeder nach seiner Fasson selig werden soll, wie es schon Preußenkönig Friedrich der Große gefordert hatte, scheint auch in diesem Falle fast unmöglich. „Wenn es mehr Rücksichtnahme gäbe, hätten wir das ganze Problem nicht“, sagt Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne), die die Neureglung an den Seen initiiert hatte und nun gescheitert ist.
Am Ende ist der Alexanderplatz eine Badestelle
Markl-Vieto, selbst Hundehalterin, ist aber überzeugt: „Hunde passen dort nicht hin – viele Menschen fühlen sich einfach nicht wohl, wenn ein Hund um sie herumschnüffelt“ Kinder könnten wegen der Hunde nicht frei herumtollen, ältere Badegäste fühlten sich belästigt. Auch von urinverseuchtem Boden durch Hunde, „breiigem Kot im Sand“ und badenden Hunden, die das Wasser verunreinigten, ist in der Verhandlung die Rede.
Der Bezirk wollte alldem einen Riegel vorschieben und die Seen für „Erholungsuchende“ reservieren. Schilder mit rot durchgestrichenem Hund sowie der Aufschrift „Badegewässer“ wurden im Mai angebracht. Wütende Bello-Proteste gab es schon bei der Ankündigung des Projekts.
Berliner Hundegesetz
Die Behörde hatte sich bei ihrer Regelung auf das Berliner Hundegesetz gestützt, nach dem an öffentlich gekennzeichneten Badestellen keine Hunde mitgeführt werden dürfen. Elf Verwaltungen und «acht bis neun Volljuristen» seien beteiligt gewesen, kommt in der Verhandlung zutage. Doch kann ein Uferweg einfach als Badestelle ausgewiesen werden, um die Hunde fernzuhalten?
Das Gericht hat das verneint. Der Uferweg diene in erster Linie der Fortbewegung, heißt es im Urteil. Die Badestellen ließen sich klar vom Weg trennen. Kläger-Anwalt Gerhard Michael sagt zu der Argumentation des Bezirksamtes in der Verhandlung: „Am Ende ist der Alexanderplatz eine Badestelle.“
Wir wollen nach wie vor eine vernünftige Regelung für alle
Der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth meint zudem, die Seen könnten schon dadurch geschützt werden, dass Hunde wie vorgeschrieben an einer maximal zwei Meter langen Leine ausgeführt werden und so gar nicht ins Wasser kommen. Da müsse auch strenger kontrolliert werden. Und: Das Amt hätte schon vor der Neuregelung gegen Verstöße einschreiten müssen.
Hundebesitzer Frank Kuehn, der die Klage eingereicht hatte, freut sich über das Urteil. Doch als Gewinner sehe er sich nicht, betont der 58-Jährige, der nach eigenen Angaben eine Bürgerinitiative mit rund 2000 Hundebesitzern hinter sich hat. Und betont: „Wir wollen nach wie vor eine vernünftige Regelung für alle.“ An das Bezirksamt appelliert er: „Lasst uns reden.“ Bisherige Angebote, etwa dass tagsüber im Sommer die Hunde den Seen fernbleiben, habe die Behörde ignoriert.
Stadträtin Markl-Vieto zeigt sich enttäuscht. Das sei der dritte Anlauf gewesen, zu einer Neuregelung zu kommen, sagt sie der Deutschen Presse-Agentur. Doch aufgeben will sie nicht. Auf Landesebene müsse gesetzlich eine Badestelle definiert werden. Das sei nach wie vor offen, so die Grünen-Politikerin.