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Pflicht oder nicht? Versicherung für den Hund

Pflicht oder nicht? Versicherung für den Hund

SOURCE: ©pixabay

Gesetze in Sachen Hundehaltung sind in Deutschland Ländersache. Deswegen gilt die Hundehaftpflicht nicht überall. Es sei denn, du hältst einen Kampfhund. Oder du bist schlau. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Du haftest, du zahlst

Ein zerkratztes Macbook, ein zerrissener Pelzmantel, ein Verkehrsunfall, bei dem ein Auto, ein Fahrrad oder sogar ein Mensch beschädigt wird: wenn dein Hund einen Schaden verursacht, dann trägst du die Verantwortung. „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ So steht es in Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet, du haftest. Und du zahlst.

Pflicht in Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen

Trotzdem ist die Hundehaftpflichtversicherung nicht in allen 16 deutschen Bundesländern Pflicht. Nur in Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist diese Versicherung für dich als Hundebesitzer zwingend. In allen anderen Bundesländern entscheidest entweder du selbst, wie und ob du dich gegen mögliche, von deinem Hund verursachte, Schäden absichern willst. Oder es gelten abhängig von der Rasse, der Größe, dem Gewicht und dem Verhalten deines Hundes unterschiedliche Gesetze.

Pflicht für Kampf- und Listenhunde

Eine Ausnahme machst du als Besitzer eines Kampf- beziehungsweise eines Listenhundes, denn diese Hunde gelten per Gesetz als gefährlich oder potentiell gefährlich und müssen deshalb in jedem Fall versichert sein. Sogar die Deckungssumme – die Höhe des Geldbetrages, den die Versicherung im Schadensfall zu zahlen hat – ist in diesem Fall gesetzlich festgelegt. Welche Hunde aber in die Kategorie Kampf- und Listenhunde fallen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Versicherungslücken

Trotz oder gerade wegen der diversen Gesetzeslage aber gilt: Eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen ist immer ratsam und eine schlaue Entscheidung. Auch wenn dein Hund bestens erzogen,  extrem friedlich und überhaupt vollkommen harmlos ist, ist er nicht vor unglücklichen Umständen sicher. Eine Haftpflichtversicherung dagegen deckt die meisten Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Wobei auch dieser Schutz Grenzen hat. Aus dem Leistungsbereich einer Versicherung ausgeschlossen sind zum Beispiel Schadensfälle, die infolge einer nicht erfüllten Leinenpflicht entstanden. Eine andere Bedingung ist die sofortige Meldung eines Schadens. Ebenso aus dem Leistungsbereich der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Dingen, genau wie Strafen oder Bußgelder.

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