In Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen bist du per Gesetz dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Alle anderen Bundesländer sehen das anders und stellen verschiedene Bedingungen. Eine Übersicht.
Baden-Württemberg:
In Baden-Würtemberg müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden.
Bayern
In Bayern müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden.
Berlin
In Berlin gilt seit dem 01.01.2011 für alle Hunde eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Darüber hinaus muss jeder Hund mit einer Tierkennzeichnung durch einen transplantierten Transponder, einem Chip, und in den Transportmitteln des öffentlichen Nahverkehrs mit einem Maulkorb ausgestattet sein.
Brandenburg
In Brandenburg müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden.
Bremen
In Bremen müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden. Besonderheit: Die Neuanschaffung von Pit-Bull-Terriern, Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern und deren Kreuzungen ist vollständig untersagt.
Hamburg
In Hamburg gilt seit dem 01.01.2007 für alle Hunde eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
Hessen
In Hessen besteht für Hunde und Hundehalter keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Eine solche Verordnung wird aber aktuell diskutiert.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Hunde und Hundehalter keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt seit dem 01.07.2011 für alle Hunde eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen Kampfhunde sowie Hunde, deren Gewicht mehr als 20 kg oder deren Größe mehr als 40 cm beträgt, versichert sein.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden.
Saarland
Im Saarland besteht für Hunde und Hundehalter keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
Sachsen
In Sachsen müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt für alle Hunde eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung, welche drei Monate nach der Geburt eines Welpen vorliegen muss. Darüber hinaus muss jeder Hund mit einer Tierkennzeichnung durch einen transplantierten Transponder, einem Chip, ausgestattet sein.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein müssen Kampf- bzw. Listenhunde sowie einem Wesenstest nach auffällige Hunde versichert werden.
Thüringen
In Thüringen gilt seit dem 01.09.2011 für alle Hunde eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.