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16 Länder, 16 Regeln zur Hundeversicherung

16 Länder, 16 Regeln zur Hundeversicherung

SOURCE: ©pixabay

In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen ist die Haftpflichtversicherung für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen dagegen gilt die Pflicht für Hunde, die größer als vierzig Zentimeter und schwerer als zwanzig Kilogramm sind.

Dort und in allen anderen Bundesländern steht oder fällt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung zudem mit der Frage nach dem Status deines Hundes: Ist er ein Kampfhund beziehungsweise ein „gefährlicher“ Hund? Eine Übersicht.

Baden-Württemberg

Als „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Doggen Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.

Ebenso versicherungspflichtig sind „gefährliche Hunde“, die, ohne Kampfhunde zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.

Bayern

Als „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa–Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Doge Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Berlin

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall abzuschließen. Die Gesamtleistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme begrenzt werden.

Brandenburg

Als „gefährliche Hunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Bremen

Als „gefährliche Hunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Hamburg

Jede Halterin oder jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Hessen

Als „gefährliche Hunde“ bzw. „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen  (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano  und Tosa Inu. Gefährlich sind auch die Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen, einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlaß geschah, ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.

Mecklenburg-Vorpommern

Als „gefährliche Hunde“ bzw. „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder –gruppen. Als gefährlich gelten zudem Hunde, bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein (bissige Hunde), die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.

Niedersachsen

Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden abzuschließen.

Nordrhein-Westfalen

Als „gefährliche Hunde“ bzw. „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Im Einzelfall gefährliche Hunde sind Hunde, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind, Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist, Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah, Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen. Ebenfalls versicherungspflichtig sind „große Hunde“, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Rheinland-Pfalz

Als „gefährliche Hunde“ bzw. „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen. Außerdem Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

Saarland

Als „gefährliche Hunde“ bzw. „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier. Zudem Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben und die auf Angriffslust oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet wurden.

Sachsen

Als „gefährliche Hunde“ bzw. „Kampfhunde“ und damit als versicherungspflichtig klassifiziert werden Hunde, die sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben, die zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen oder die durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Als aggressiv gilt ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier geschädigt hat, ohne dazu provoziert worden zu sein.

Sachsen-Anhalt

Jede Halterin oder jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen und Sachschäden sowie 50 000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Schleswig-Holstein

Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten.

Thüringen

Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

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