Der Hundekotbeutel Beschluss tritt in Kraft. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 das neue Hundegesetz beschlossen. Der erste Teil dieses Beschlusses tritt am 22. Juli in Kraft.
Hundekotbeutel müssen mitgeführt werden
Berliner Hundehalter müssen ab 22. Juli unterwegs Hundekotbeutel für die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner dabei haben. Diese Regelung des neuen Hundegesetzes tritt am Freitag in Kraft, wie die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz am Mittwoch mitteilte. „Die Beutelpflicht erleichtert den Mitarbeitern der Ordnungsämter die Kontrollen ganz erheblich“, sagte Senator Thomas Heilmann (CDU). Wer Hundekot liegenlässt, muss mit 35 Euro Bußgeld rechnen.
Welpenkauf ist auf Flohmärkten verboten
Verboten ist es demnach ab dem 22. Juli auch, Hunde auf Flohmärkten zu kaufen. Im Kampf gegen den illegalen Welpen-Handel dürften die Tiere nur noch von sachkundigen Züchtern erworben werden. Eine entsprechende Bescheinigung sollte aufbewahrt werden.
Bezirke dürfen Hunde verbannen
Die Bezirke können nun auch Gebiete festlegen, in denen Hunde nicht herumtollen dürfen. Auslaufgebiete hingegen sollen laut Mitteilung voraussichtlich erst ab dem Jahresende festgelegt werden können.
Neue Rasseliste ab 2017
Noch in Arbeit sind laut Heilmann zwei Rechtsverordnungen. Eine neu gefasste Liste gefährlicher Hunde soll noch in diesem Sommer gültig werden. Welche Hunde künftig an der Leine geführt werden müssen und welcher Hundehalter davon befreit werden kann, soll bis zum Jahresbeginn 2017 geregelt werden.
Das neue Hundegesetz mit dem Hundekotbeutel Beschluss für Berlin stellen wir euch hier in ganzer Länge zur Verfügung. Download