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Ein Umgangsrecht für den Scheidungs-Hund gibt es nicht

Ein Umgangsrecht für Scheidungs-Hunde gibt es nicht

SOURCE: ©pixabay

Trennung: Scheidungshund und Umgangsrecht

Bei einer Scheidung streiten die Ex-Partner manchmal auch um gemeinsame Haustiere. Etwas wie ein Umgangsrecht gebe es für Hunde und Co. aber nicht, erläutert der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH). Ein Haustier sei rechtlich eine Sache und stehe in der Regel demjenigen zu, der beweisen könne, dass es ihm gehört. Das gilt beispielsweise, wenn nur einer namentlich im Kauf- oder Übernahmevertrag steht. Stehen beide Partner im Vertrag, muss mitunter ein Gericht entscheiden.

Idealerweise schließen beide Partner schon mit Anschaffung des Haustiers einen Vertrag, wer es im Fall einer Trennung behalten darf und wer welche Kosten übernimmt.

 

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