Er gilt als bester Freund des Menschen: der Hund. Das könnte stimmen – zumindest schaffen sich immer mehr Thüringer einen Vierbeiner an.

Die Thüringer halten immer mehr Hunde. Die Zahl der bellenden Vierbeiner ist allein in den vergangenen drei Jahren um rund 23 000 gestiegen. Das geht aus Zahlen des Innenministeriums hervor. Danach gab es 2012 im Freistaat
122 000 Hunde. Im vergangenen Jahr waren es bereits rund 145 000. Der Verband für das Deutsche Hundewesen hat den 5. Juni zum „Tag des Hundes“ ausgerufen. Der mitgliederstarke Verband vertritt auch in Thüringen Hundezüchter und Hundesportler.

Nach den Angaben des Innenministeriums erfreut sich der Deutsche Schäferhund weiterhin großer Beleibtheit.

Fast fast jeder zehnte Hund in Thüringen ist ein Deutscher oder Altdeutscher Schäferhund.Hunde, die nach der in Thüringen geltenden Rasseliste als potenzielle gefährlich eingeschätzt werden, machen dagegen nur einen geringen Anteil aus. Das gilt für die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier. Die Zahl der Tiere dieser Rassen ist seit dem Jahr 2012 von 838 Hunden auf 659 gesunken. Sie waren in den vergangenen Jahren für bis zu 18 Beißattacken jährlich verantwortlich. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum jährlich zwischen 415 und 550 Vorfällen mit Hunden.

Thüringens Landesregierung will in diesem Jahr das Tiergefahrengesetz lockern.

Die Rasseliste gefährlicher Hunde soll zwar bleiben. Bestehen Hunde der vier als gefährliche eingestuften Rassen jedoch einen Wesenstest und erweisen sich damit als umgängliche Vierbeiner, sollen für sie strenge Auflagen wie die Maulkorbpflicht entfallen. „Die Anhörungen zu der geplanten Änderung laufen gerade“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Danach werde sich das Kabinett erneut mit dem Thema beschäftigen. Voraussichtlich nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst könnte die Gesetzesänderung dem Landtag vorgelegt werden.

Kommt die Gesetzesänderung, können Hundebesitzer mit ihrem Vierbeiner einen Wesenstest machen, müssen ihn aber auch bezahlen. Vorgesehen ist, dass bei einem erfolgreichen Test die Ordnungsbehörde eine Bescheinigung ausstellt, mit der ein Besitzer die Ungefährlichkeit seines Hundes dokumentieren kann.

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