Im Berliner Hundegesetz steht folgendes: Berliner Hundehalter müssen Beutel dabei haben, wenn sie mit ihrem Vierbeiner Gassi gehen. Verstöße können geahndet werden. Wie klappt es mit den Kontrollen?

Das neue Berliner Hundegesetz in der Hauptstadt gilt jetzt seit 100 Tagen, doch eine wichtige Rechtsverordnung fehlt noch. An den Regelungen zur Leinenpflicht, zum Sachkunde-Nachweis von Hundehaltern und zu professionellen Ausführdiensten werde mit Hochdruck gearbeitet, teilte die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Ausstehende Regelungen ab Anfang 2017 gültig

Die Materie sei komplex und anspruchsvoll, hieß es. Das Gesetz werde seine positive Wirkung auf lange Sicht entfalten, zeigte sich die Verwaltung optimistisch. Nach bisherigen Planungen sollten die noch ausstehenden Regelungen Anfang 2017 gültig werden.

Das überarbeitete Gesetz war am 22. Juli 2016 in Kraft getreten. Demnach müssen Hundehalter jetzt unterwegs Beutel für die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner dabei haben. Die Beutelpflicht erleichtere den Mitarbeitern der Ordnungsämter die Kontrollen ganz erheblich, hatte der jetzt scheidende Senator Thomas Heilmann (CDU) gesagt. In Berlin waren Ende 2015 knapp 102 600 Hunde steuerlich gemeldet.

Berliner Hundegesetz ohne Zähne?

Doch etliche Bezirke beklagen, dass Personal für Kontrollen fehlt. Treptow-Köpenick habe bislang keine zusätzlichen Kräfte dafür bekommen, wie ein Sprecher mitteilte. Verwiesen wurde auf eine Einschätzung der Innenverwaltung aus dem Vorjahr, wonach jedes Bezirksamt bis zu zehn Mitarbeiter im Außendienst brauche, um die Einhaltung des neuen Hundegesetzes adäquat kontrollieren zu können. Jetzt könne nur beim normalen Streifendienst auf Verstöße von Hundehaltern geachtet werden.

Keine Kapazitäten in Marzahn-Hellersdorf

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte auf Anfrage mit: „Für den Einsatz von zusätzlichen Kontrolleuren gibt es keine Kapazitäten.“ Immer wieder beschwerten sich Einwohner über liegengelassenen Hundekot. Ordnungsamts-Kräfte müssten bei ihren Streifen auch das Hundegesetz im Blick haben. Einwohner seien aber auch verunsichert, welche Regelungen bereits gelten und was noch kommen soll.

„Die Gesetzesnovelle konnte das Hundekotproblem nicht lösen“, schätzte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein. Bislang seien fünf Verstöße geahndet worden. „Kontrollen erfolgen bislang auf niedrigem Niveau.“ Schwerpunkt seien bis jetzt mündliche Verwarnungen durch Außendienst-Mitarbeiter.

Pflicht zum Nachweis der Hundeversicherung nicht geregelt

Der Leiter des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Joachim Wenz, sagte, gezielte Streifengänge zum Hundegesetz existierten nicht. Die Personalsituation habe sich nicht verbessert. Mitarbeiter würden aber durch den Leinenzwang tätig, wenn sie Hundehalter antreffen, deren Tiere frei herumlaufen, obwohl diese auf der neuen Rasseliste gefährlicher Hunde stehen. Problematisch sei auch, dass es zwar eine Versicherungspflicht für Hunde gebe, die Pflicht zum Nachweis aber nicht geregelt sei.

Vermüllung der Straßen bleibt großes Problem

Die rechtlichen Vorgaben für die Kontrolle der Beutelpflicht reichten derzeit nicht aus, schätzte das Ordnungsamt Mitte ein. Der Außendienst sei finanziell und personell zu schwach ausgestattet für die gewünschte Kontrolldichte.

Im Ordnungsamt Neukölln hieß es, im Bezirk könnten weder Schwerpunktkontrollen angesetzt noch Verstöße geahndet werden. Es fehle Personal. Zunächst solle nur verstärkt über das neue Gesetz informiert werden. Im Bezirk sei die Vermüllung der Straßen durch Hundekot und illegal entsorgten Müll nach wie vor ein großes Problem.

- WERBUNG -