Hannover – Scharfe Zähne, lautes Bellen, gelegentlich ein Häufchen: Für manche sind Hunde des Menschen bester Freund, für andere eine haarige Störquelle auf vier Beinen. Vor Gericht werden deshalb immer wieder skurrile Hunde-Fälle verhandelt. Wie Hunden der Prozess gemacht wurde. Eine Auswahl:
Deckung:
Rüden dürfen Hündinnen nicht ohne Einverständnis von deren Besitzer decken. Tun sie es doch, gilt das als Sachbeschädigung. Im Jahr 2014 verlangte der Anwalt einer Hundebesitzerin vor dem Landgericht Coburg in Bayern 16 000 Euro Schmerzensgeld. Die beiden Parteien einigten sich schließlich auf eine Ausgleichszahlung von 500 Euro.
Hunde in der Überzahl:
Mieter einer 2,5-Zimmer-Wohnung hielten dort fünf Hunde. Zuviel, urteilte 2014 das Amtsgericht München und gab der Klage des Vermieters Recht. Hundehaltung sei zwar grundsätzlich im Haus erlaubt. Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht aber nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch, befanden die Richter.
Verleugneter Hund:
Eine Vermieterin warf einem Mieter im Jahr 2009 vor, trotz Verbots einen Hund zu halten. Der Mann beteuerte, Bulldogge „Clyde“ lebe bei seiner Mutter im Haus. „Clyde“ wurde in den Zeugenstand des Amtsgerichts Köln geladen. Dort wurde klar: Die Seniorin wird mit dem großen Tier gar nicht fertig. Das Gericht gab der Vermieterin Recht.
Lautes Dutzend:
Das Celler Amtsgericht untersagte 2002 einer Hundehalterin in Wietze (Niedersachsen) die Haltung von 15 Cockerspaniels. Damit wehrte sich ein Nachbar erfolgreich gegen das häufig kläffende Rudel in dem Wohngebiet. Die Frau darf jetzt nur noch drei Hunde halten und muss nachts sowie in der Mittagszeit für Ruhe sorgen.
Hund gegen Postbote:
Briefträger, die von Hunden angegriffen werden, dürfen sich auch mit Fußtritten und Knüppeln wehren. Das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) befand 1997, die
Tierarzt-Kosten für Dackel „Biene“ müsse sein Besitzer tragen – und nicht der Zusteller.