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Das neue Berliner Hundegesetz – wenn es kommt!

Das neue Berliner Hundegesetz

SOURCE: ©pixabay

Das Berliner Hundegesetz ist gerade viel diskutiert, den das von Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) geplante neue Hundegesetz steht möglicherweise vor dem Scheitern.

Abgeordnete der SPD-Fraktion haben kurzfristig Vorbehalte angemeldet. Das Gesetz könnte sogar vor dem Aus stehen. Die Regelungen gingen einigen Abgeordneten zu weit und es gibt viele Kritikpunkte an den Regelungen. Bei vielen stoßt vor allem die Regelung, dass Hunde, die kleiner als 30 Zentimeter sind, von der Leinenpflicht befreit werden negativ auf.

Ob das Hundegesetz Berlin doch noch eine Chance habe, sei kaum möglich zu beantworten, sagte der umweltpolitische Sprecher Daniel Buchholz. Justiz- und Verbraucherschutz-Senator Thomas Heilmann (CDU).

Der „Bello-Dialog“ läuft schon seit 3 Jahren

Kaum ein anderes Gesetz in Berlin lässt solange auf sich warten, wie das Hundegesetz.
Der „Bello-Dialog“, in dem Experten, Hundeliebhaber und Berliner, die Hunden skeptisch gegenüber sind läuft bereits seit 3 Jahren. Es wird immer wieder in Diskussion um Kompromisse gestritten.

Das sind die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

Grundsätzlich für alle Hunde außerhalb der Wohnung bzw. des Privatgrundstücks des Halters. Allerdings gibt es zahlreiche und weit reichende Ausnahmen von dieser Regel. Kleine Hunde bis zu einer Widerristhöhe (das ist der Übergang vom Rücken zum Hals) von 30 cm müssen nicht an die Leine. Für „Bestandshunde“, also Hunde die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes bei ihren Haltern leben, gilt der generelle Leinenzwang ebenfalls nicht. Wer sich allerdings einen Hund neu anschafft und diesen dort, wo es erlaubt ist, ohne Leine laufen lassen will, muss dafür einen Hundeführerschein ablegen.

Im Gesetz heißt der Hundeführerschein Sachkundeprüfung und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Abgelegt wird die Sachkundeprüfung auf eigene Kosten bei Sachverständigen, die von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als solche anerkannt sind. Mit dem Hundeführerschein soll der Halter nachweisen, dass er seinen Hund so führen kann, dass von ihm keine Gefahr für andere ausgeht.

Darunter fallen meist Kampfhunde. Im Gesetz ist von Hunden die Rede, die aufgrund von Züchtung und Abstammung besonders aggressiv sind oder einen Jagdtrieb haben, der so stark ist, dass der Hundehalter sein Tier nicht immer unter Kontrolle hat. Wenn Hunde Menschen beißen, andere Tiere gefährden oder Auffälligkeiten zeigen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten, können die Behörden Hunde ebenfalls als gefährlich einstufen.

Für diese Tiere gelten strengere Regeln. Gefährliche Hunde müssen ab dem siebten Lebensmonat außerhalb der Wohnung bzw. außerhalb des Privatgrundstücks einen Maulkorb tragen. Sie müssen grundsätzlich an die Leine. Ausnahmen erteilen die Behörden nur in besonderen Fällen. Gefährliche Hunde müssen einen Wesenstest bestehen. Ihre Halter müssen den Hundeführerschein ablegen. Die Zucht gefährlicher Hunde ist verboten.

Bisher sind per Gesetz vier Hunderassen als gefährlich eingestuft: Das sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen gelten ebenfalls als gefährlich. Diese gesetzliche Rasseliste soll nun wegfallen. Dafür erhält die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Möglichkeit per Rechtsverordnung eine Rasseliste zu erlassen. Damit soll zum einen verhindert werden, dass bestimmte Rassen pauschal als gefährlich eingestuft werden. Zum anderen lassen sich Verordnungen schneller als Gesetze anpassen, sollte dies aufgrund neuer Züchtungen erforderlich sein.

Spielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und Badeanstalten sind für Hunde Tabu. Das gleiche gilt für öffentliche Badestellen an Seen und Flüssen – es sei denn Schilder erlauben es ausdrücklich, den Hund mitzunehmen. Darüber hinaus können die Bezirke in Erholungsgebieten Hundemitnahmeverbote aussprechen.

Es ist Aufgabe des Hundehalters, den Kot seines Hundes zu entsorgen. Im Gesetz steht sogar, dass dies „unverzüglich“ zu geschehen hat. Der Hundebesitzer muss dafür geeignete Hilfsmittel, wie beispielsweise handelsübliche Plastikbeutel, bei sich haben. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Berlin – Das neue Berliner Hundegesetz kann voraussichtlich doch noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden.

Nach einem Besuch von Justiz- und Verbraucherschutz-Senator Thomas Heilmann (CDU) in der SPD-Fraktion hieß es am Dienstagabend aus Fraktionskreisen, die SPD habe Änderungen formuliert, denen die CDU voraussichtlich zustimmen könne.

Heilmanns Gesetzentwurf muss dann auch noch vom Hauptausschuss gebilligt werden. Danach könnte das Gesetz beschlossen werden. Es stand im Raum, dass es scheitert. Am 18. September wird ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Bis dahin kommt das Parlament noch dreimal zusammen.

Bereits seit 3 Jahren gibt es keine Einigung zum Berliner Hundegesetz.

Die SPD hatte zuletzt überraschend noch Klärungsbedarf gesehen. Der Entwurf war bereits vor knapp einem Jahr vom rot-schwarzen Senat verabschiedet worden und wird seitdem im Abgeordnetenhaus beraten.

Umstritten war zuletzt die Befreiung von der Leinenpflicht für Hunde, die nicht höher als 30 Zentimeter sind. Dieser Passus soll nun wieder gestrichen werden, hieß es. Auch Ausnahmen von der Leinenpflicht solle es wieder geben.

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