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Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für Hunde

Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für Hunde

© depositphotos / Collage

3,5 Monate lang dürfen sich Hunde in der Natur nicht frei bewegen
Wenn die Wiese zur Krippe und der Wald zum Kindergarten der Wildtiere werden, müssen sich Hunde zurücknehmen. Und da das nur den wenigsten gelingt, bekommen alle Vierbeiner vorläufig den Leinenzwang verpasst. Die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gilt in vielen deutschen Gemeinden ab dem 1.4. bis zum 15.7. und genauso lang dürfen Hunde in der freien Landschaft nicht abgeleint werden.

Warum müssen Hunde an die Leine?

Die Freiheit der einen setzt die Einschränkung der anderen voraus. Deswegen gehören Hunde, die ohne Leine ja gerne streunen, stiften oder auch nur stöbern gehen, im Frühling an die Leine. Denn zusammen mit den sprießenden Pflanzen erwacht auch die Fauna zum Leben. Einige Tierarten, wie etwa der Hase oder das Wildschwein, haben bereits Nachwuchs, der leicht zum Opfer des hündischen Jagdinstinkts fallen könnte. Aber auch schon reine Neugier unserer Vierbeiner könnte wilden Tieren zum Verhängnis werden: Schnuppert ein Hund an einem Jungtier und hinterlässt am Nest seinen eigenen Geruch, könnten die Eltern ihren Nachwuchs verstoßen.

Wildlebende Tiere geben die Versorgung ihrer Babys nämlich oft auf, wenn sie sich erheblich gestört fühlen. Andere Tierarten wiederum laufen gerade hochträchtig durch die Gegend und sind dadurch langsamer unterwegs, in ihrer Fluchtmöglichkeit beeinträchtigt. Viele Vogelarten, wie Ente, Fasan, Gans, Kiebitz, Lerche oder Rebhuhn legen ihre Eier am Boden: Vertreibt ein stöbernder Hund einen brütenden Vogel, kann das Nest auskühlen und die Eier verkümmern.

Wann gehören Hunde an die Leine?

In vielen deutschen Bundesländern, wie etwa in Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt, beginnt der Leinenzwang mit der Brut- und Setzzeit. Diese wird meist auf den Zeitraum zwischen 1. April und 15. Juli gesetzt, in manchen Gegenden aber auch schon seit dem 15. März, wie etwa in Bremen. In einigen Bundesländern gilt ohnehin eine allgemeine Leinenpflicht, wie etwa in Brandenburg oder Berlin (hier sind Hunde, die vor dem 22. Juli 2016 bei ihren Haltern lebten, von dem allgemein gültigen Leinenzwang befreit und dürfen auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie Brachflächen ohne Leine laufen, aber nicht im Wald).

In Nordrhein-Westfallen wiederum dürfen Hunde auch während der Setz- und Brutzeiten unangeleint laufen, vorausgesetzt sie bleiben unter Kontrolle des Frauchens oder Herrchens auf dem Weg und stören keine Wildtiere. Teilweise sind die Vorschriften bezüglich der Leinenfreiheit kommunenabhängig: Wer sichergehen will, sollte die Auskunft bei der lokalen Behörde einholen.

Wo fängt „freie Landschaft“ an?

In den Gemeinden, die eine allgemeine Leinenpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vorschreiben, ist von „freier Landschaft“ die Rede. Für diese gelten eben die Anleinregelungen für Hunde. „Freie Landschaft“ erstreckt sich auf die Flächen des Waldes sowie der zugehörigen Wege und Gewässer. Nicht zur freien Landschaft gehören:

• Straßen und Wege mit öffentlichem Verkehr,
• Gebäude, Hofflächen und Gärten,
• Gartenbauflächen, Baumschulen und Obstflächen,
• Parkanlagen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Fazit:

Unabhängig von regional geltenden Vorschriften zur Leinenpflicht in der Brutzeit und den potenziell drohenden Bußgeldern – diese können zwischen fünf und 5000 Euro liegen – sollen alle Hundehalter Rücksicht auf das rege Wiesen- und Waldleben nehmen. Entzieht sich der Hund gerne der Kontrolle seines Halters, gehört er an die Leine

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