Das Berliner Hundegesetz hat jahrelang für Unmut bei den Hundehaltern wie -kritikern gesorgt. Jetzt sorgt es eher für Unsicherheit. Was gilt für wen und ab wann – urban.dog bringt Licht in den Paragraphen-Dickicht. Die neue Hundeverordnung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Was hat sich geändert? Was ist nach wie vor gültig?

Formelles vorab: Das Berliner Hundegesetz und die Hundeverordnung – Begriffe, die in der Hauptstadt öfters synonym verwendet werden – sind nicht ein und dasselbe. Gesetz ist eher Theorie und regelt einen Sachverhalt allgemein. Für die – mehr oder weniger lebensnahe – Praxis ist eine Verordnung von Nöten. Das neue Berliner Hundegesetz, das am 22. Juli 2016 in Kraft trat, beinhaltet zwei Rechtsverordnungen:

Die bereits erlassene Verordnung betrifft die sogenannte Rasseliste, die bestimmte Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. In dieser Verordnung waren auch schon Vorschriften zur Leinenpflicht für Hunde verankert, die aber erst mit der zweiten Verordnung ihre Gültigkeit haben.

Die eigentliche Berliner Hundeverordnung – offiziell als Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG DVO) tituliert – bestimmt hauptsächlich die Details rund um den Sachkundenachweis und das Hunderegister und ist erst neulich in Kraft getreten, am 1. Januar 2019. Sie regelt unter anderem die Anforderungen und Ausnahmen bei der Leinenpflicht. Die Berliner Hundeverordnung wurde am 29. September 2018 im Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin verkündet, also über zwei Jahre nach dem Gesetz.

Allgemeine Leinenpflicht mit vielen Ausnahmen

Das Herzstück der Hundeverordnung und wohl ihre größte Kontroverse bleibt der allgemeine Leinenzwang, der nun endgültig in Kraft getreten ist. Nach dem Willen des Berliner Senats sind nun alle Hunde außerhalb ausgewiesener Auslaufgebiete, Freilaufflächen und Privatgrundstücke im gesamten Stadtgebiet immer an der Leine zu führen. Was so streng klingt, betrifft allerdings – dank der festgelegten Ausnahmen – über 80 % aller Berliner Hunde nicht.

Von der allgemeinen Leinenpflicht sind nämlich Bestandshunde befreit, also die Vierbeiner, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes – dem 22. Juli 2016 – bei ihren Haltern lebten. Diese dürfen nach wie vor in ruhigen Bereichen der Stadt, wie etwa auf unbelebten Straßen oder Brachflächen ihre Leinenfreiheit genießen. Als Nachweis, seit wann ein Hund im Haushalt lebt, dient eine Versicherungspolice, der Steuerbescheid oder der Eintrag im Heimtierausweis. Bestandshunde müssen also nicht um ihre Freiheit bangen. Erst künftige Hundegenerationen trifft der stadtweite Leinenzwang wirklich. Info: Gilt seit 1. Januar 2019

Hundeführerschein ist kein Muss

Der große Run auf Hundeschulen, die in den letzten zwei Jahren ihr Portfolio um Vorbereitungskurse für die Sachkundeprüfung erweitert haben, wird kurzfristig eher ausbleiben. Gemäß der neuen Hundeverordnung ist ein Hundeführerschein nämlich kein Muss. Nur, wer den Hund nach 22. Juli 2016 aufgenommen hat und ihn frei laufen lassen will, muss den Sachkundenachweis erbringen.

Mit der bestandenen Prüfung und der entsprechenden Bescheinigung entfällt die Leinenpflicht auf leeren Plätzen und in ruhigen Gassen. Für Verstöße gegen den Leinenzwang droht ein Bußgeld von 25 Euro. Info: Gilt seit 1. Januar 2019

Dogwalker an der kurzen Leine

Wer seine Brötchen mit Hundeausführservices verdient, braucht jetzt für das Führen von mehr als vier Hunden eine Genehmigung. Solche Erlaubnis ist daran geknüpft, ob der Dogsitter über den erforderlichen Sachverstand, Zuverlässigkeit und Eignung verfügt. Die zuständigen Behörden können die Zahl der Hunde, die ausgeführt werden, begrenzen und dem Dogwalker weitere Auflagen wie räumliche Einschränkungen oder Befristungen erteilen. Info: Gilt seit 1. Januar 2019

Zentrales Register: Der gläserne Hundehalter

Ein zentrales Register, in dem alle in Berlin gehaltenen Hunde erfasst werden, soll aus Hundehaltern gläserne Bürger machen. In dem Register landen persönliche Daten der Menschen und ihrer Tiere sowie Angaben über die entrichtete Hundesteuer, Haftpflichtversicherung und potenzielle Vorfälle. Durch die zentrale Datenbank erhoffen sich die Behörden aussagekräftige statistische Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von deren Rasse oder Kreuzung, Geschlecht und Alter.

Bisher wurden lediglich die Listenhunde und andere auffällig gewordene Hunde dezentral von den zuständigen Behörden registriert. Dieser Teil der Hundeverordnung tritt erst am 1. Januar 2022 in Kraft.

Diese Vorschriften gelten nach wie vor

Einige Vorschriften gelten bereits seit dem 22. Juli 2016. Daran hat sich nichts geändert:

Kotbeutel:

Nicht nur, wer auf frischer Tat ertappt wird – wer also das Häufchen seines Hundes liegen lässt -, kann bestraft werden. Schon das bloße Mitführen von Kotbeuteln ist Pflicht. Fehlt die Gassitüte bei einer Kontrolle, droht ein Bußgeld.

Welpenkauf auf Flohmärkten:

Um den illegalen Welpenhandel einzudämmen, ist es verboten, Hunde auf Flohmärkten zu erwerben. Privatpersonen dürfen Hunde nur von gewerbsmäßigen Züchtern und sachkundigen Haltern kaufen. Zu den letzteren gehören unter anderem Tierärzte, anerkannte Hundetrainer, Diensthundeführer, Tierheime mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis sowie andere Sachverständige.

Tabuzonen für Hunde:

An bestimmten Orten der Stadt, wie Kinderspielplätzen, Badeanstalten sowie als öffentlich gekennzeichneten Badestellen und Liegewiesen sind Hunde bereits verboten. Die zuständigen Behörden dürfen aber noch zusätzliche Gebiete für Hundetabuzonen erklären.

Rasseliste:

Auf dem Index stehen American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie ihre Kreuzungen. Die Liste der gefährlichen Rassen kann leichter als vorher erweitert oder gekürzt werden. (Gilt seit 10. September 2016)

Wichtige Themen unklar

Selbst zwei Jahre nach dem Erlass des Gesetzes und trotz der zusätzlichen Verordnungen, die die Details der Novelle definieren sollten, bleiben viele Fragen offen. Kritik kommt von dem CDU-Politiker Thorsten Schatz, Vize-Fraktionschef im Bezirksparlament von Spandau und Pressesprecher des Bundestagsabgeordneten Kai Wegner. „Sinn des Hundegesetzes waren Tierschutz und mehr Sachkompetenz – das unterstütze ich auch ausdrücklich“, sagte der Tierschutzexperte im Gespräch mit urban.dog. „Die jetzige Fassung der Verordnung führt aber nicht zu mehr Sachkunde.

Was geschieht, wenn ich mehrmals durch die Prüfung falle? Was passiert, wenn ich einen Hund habe, der verstirbt? Verliere ich damit auch die Sachkenntnis? Bezieht sich der Hundeführerschein bei Mehrhundehaltung auf alle Tiere oder muss ich bei jedem Hund die Prüfung ablegen? All das regelt die Verordnung nicht“, so Schatz. „Für mich ist aber klar: Entweder habe ich die Sachkenntnis oder eben nicht. Ich verliere sie doch nicht von einem Hund auf den anderen. Es ist ähnlich wie mit dem Autoführerschein.“

Mehr Aufklärung, weniger Auflagen

Grundsätzlich sei der 36-Jährige für weniger Bußgelder und Repressionen und für mehr Aufklärung und das bereits in den Kindergärten und Schulen. „Es gibt sehr viele Kinder, die panische Angst vor Hunden haben, aber auch solche, die völlig angstfrei alle Hunde streicheln wollen. Das will doch aber nicht jeder Hund. Gegenseitiges Verständnis zu schaffen ist eine große gesellschaftliche Aufgabe.“ Das sei nachhaltiger und sinnvoller als auf alle Halter einzudreschen und Hunde als beißwütige Tiere darzustellen.

Stigmatisierung einzelner Rassen ist ungerecht und sinnlos.

Thorsten Schatz, der selbst einen achtjährigen Labrador Orko hat, spricht sich auch gegen die Rasseliste aus. „Stigmatisierung einzelner Rassen ist ungerecht und sinnlos. Wenn ein Hund – unabhängig von der Rasse – negativ auffällt, kann man sich über bestimmte Maßnahmen unterhalten. Allerdings wird nur 1% aller Hunde tatsächlich auffällig.“

Auch geben, nicht nur nehmen

Dem allgemeinen Leinenzwang sieht der Spandauer wohlwollend gegenüber, „es muss aber genügend Hundeauslaufgebiete geben, wo Tiere sich frei bewegen können.“ Auch Bußgelder wegen liegengelassener Exkremente finde er kritisch, wenn man im Gegenzug nicht auch genügend Entsorgungsmöglichkeiten schafft. „Es ist richtig, den Kot wegzumachen. Aber man muss den Hundehalter die Gelegenheiten geben, die Beutel zu entsorgen.“

Zurzeit spitzt sich die Entsorgungslage in Berlin sogar noch zu: Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Werberechte im öffentlichen Straßenland neu ordnen will, müssen die Dog Stations der Firma Wall abgebaut werden, weil die Verträge auslaufen. „Das ist ein falsches Signal an Hundehalter, die zu Kasse gebeten werden, wenn Sie den Kot liegen lassen.“

Und was ist Schatz‘ Vorschlag für die verbesserungswürdige Gesetzeslage? „Wir sollen uns die Verordnung mit etwas Abstand anschauen und evaluieren, wie sie sich in der Praxis erweist und was nicht. Dann sollen wir nachjustieren. Klar ist: Wir brauchen mehr Gelder und mehr Personal. Die ganze Arbeit bleibt jetzt ja an den Bezirken hängen.“

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