Ab in die Sonne, auf nach Spanien! Und natürlich nimmst du deinen Hund mit. Aber denk dran: nicht alle Rassen lieben die sommerliche Hitze so sehr wie du. Die beste Reisezeit liegt eher im Frühling oder Herbst, wenn die Temperaturen schon bzw. noch recht angenehm sind.

Denk daran, dass der Umgang der Spanier mit Hunden den deutschen nicht so ganz entspricht. In Spanien leben viele Straßenhunde, als Haustier sind sie nicht so etabliert und heiß geliebt wie bei uns. Dass Touristen ihren Hund häufig dabei haben ist aber unlängst bekannt, sodass es sich lohnt in Restaurants etc. nachzufragen, ob der Hund erlaubt ist oder nicht.

In ganz Spanien gilt Maulkorbpflicht! Dieses Gesetz ist allerdings recht alt und den meisten sogar unbekannt. Man darf es als ungültig ansehen.

Als EU-Land gelten für Spanien generell die EU-Einreisebestimmungen für Hunde. Das bedeutet, dass ein EU-Heimtierausweis für deinen Hund nötig ist, damit er nach Spanien einreisen darf. In dem Dokument steht alles, was für die Reise von Relevanz ist.

Zum einen steht in dem Ausweis die Identifikationsnummer, die dein Hund hat. Auch das Datum wann diese ID-Nummer tätowiert bzw. gechipt wurde, hat der Tierarzt dort niedergeschrieben. Eine Tätowierung ist allerdings nur noch gültig, wenn vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. Sie muss eindeutig lesbar sein, sonst musst du deinen Hund doch noch chippen lassen.

Insgesamt darfst du nicht mit mehr als 5 Haustieren reisen.

Welche Rassen nicht mit nach Spanien dürfen wird von der Gemeinde bzw. autonomen Region geregelt. Zu den als gefährlich geltenden Hunderassen zählen: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und Akita-Inú. Wenn du einen Hund einer solchen Rasse hast, musst du dich vorher bei der zuständigen Gemeinde informieren, welche Vorschriften dort gelten.

Laut Einreisevorschrift muss der Tollwutschutz wirksam sein. Das heißt, dass er das Ende seiner Gültigkeitsdauer laut Herstellerangaben nicht überschritten haben darf.

Außerdem muss eine frische Impfung mindestens 21 Tage her sein, da der Impfschutz erst ab dann als vollständig gilt. Das heißt für Welpen: die Einreise nach Spanien ist erst im Alter von 15 Wochen erlaubt, denn Tollwut wird frühestens im Lebensalter von 12 Wochen geimpft. Bis zum vollständigen Schutz vergehen weitere drei Wochen.

In Bus und Bahn muss dein Hund in Spanien Leine und Maulkorb tragen. Du zahlst den halben Fahrpreis für ihn. Vom Zugfahren ist allerdings abzuraten, da dein Hund dann in einer Transportbox im Gepäckabteil fahren muss …

 

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