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Hundeauslaufgebiet Grunewaldsee – Bye Bye Hundeauslaufgebiet?

Hundeauslaufgebiet Grunewaldsee - Bye Bye Hundeauslaufgebiet?

SOURCE: © urban.dog

Es ist das größte Hundeauslaufgebiet Europas – doch neue Pläne für mehr Naturschutz könnten mit deutlichen Beschränkungen für Hunde verbunden sein.

Dogwalker, Hundetrainer und Hundehalter genießen ihre Runden mit ihren Hunden seit über 90 Jahren im größten Hundeauslaufgebiet Europas im Grunewald. Immer wieder gab es Versuche extra gekennzeichnete Hundebadestellen einzurichten, um Belästigungen von Badegästen an den anderen Badestellen zu vermeiden. Zuletzt beschloss die Bezirksverordnetenversammlung im April 2004 die Hundeauslaufgebiete grundsätzlich aufrechtzuerhalten.

Ist der Hundeauslauf betroffen?

Doch Zeiten ändern sich und der Umweltsenat versucht einen neuen Anlauf mit der Verordnung zur Neuausweisung des Grunewaldes als Landschaftsschutzgebiet mit darin liegenden Naturschutzgebieten. Die Informationen sind seit dem 10.02.2017 bis einschließlich 09.03.2017 online abrufbar.

Die Senatsumweltverwaltung bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen der neuen Landschaftsschutzverordnung und dem Hundeauslauf. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, sagte Sprecher Dirk Ehlert am Donnerstag der Berliner Morgenpost. Weiterhin kann man der Berliner Morgenpost entnehmen, dass auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe will Umweltstaatssekretär Stefan Tidow neue Regeln für Hundehalter im Grunewald aber nicht völlig auszuschließen sind. Sofern es Schutzzwecke erforderlich machten, schaffe die Verordnung die Möglichkeit, „Bereiche zu etablieren, in denen Hunde dann nicht mehr mitgeführt werden könnten“, so Tidow.

Folgenden Auszug konnten wir in der Begründung zu Verordnung entnehmen:

„Das freie Umherlaufen von Hunden, Katzen oder anderen Haustieren verstärkt die ohnehin durch andere Freizeitaktivitäten verursachten Beunruhigungen wild lebender Tiere, die im Grunewald nur noch über wenige Rückzugsgebiete verfügen und häufig Stresssituationen ausgesetzt sind. Freilaufende Katzen insbesondere aus den angrenzenden Siedlungsbereichen und von den baulich genutzten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet stellen eine erhebliche Gefahr für Vögel, Blindschleichen und Eidechsen dar und können zum Erlöschen der Population führen. Darüber hinaus können frei umher laufende und badende Hunde zu Belästigungen und Gefährdungen von anderen Erholungsuchenden führen. Hunde sind daher im Grunewald grundsätzlich an kurzer Leine (möglichst nicht mehr als zwei Meter) zu führen. Es ist jedoch ein Hundeauslaufgebiet eingerichtet.“

„…so dass es zum Erreichen des Schutzzweckes dieser Verordnung erforderlich sein kann, Bereiche völlig für das Mitführen von Hunden zu sperren.“

Bürgerbeteiligung bis zum 09. März 2017

Bis zum 09. März, können Bürger Stellungnahmen über ein Formular zur Online-Bürgerbeteiligung auf der Webseite der Verwaltung abgeben.

Jetzt aktiv mitwirken und deine Bedenken schriftlich mitteilen. Hier kommst du direkt zum Online-Formular.

Folgende Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars haben die Kollegen von Hundeshauptstadt Berlin für euch erstellt:

Betroffenheit:
sonstiger Betroffener

Betroffenes Grundstück:
NSG 15: Langes Luch/Dachsheide

Das Grundstück / Flurstück wird genutzt als:
ERHOLUNGSUCHENDER Bürger Berlin

Betroffene Vorschrift(en) des Verordnungsentwurfes:
§1 Absatz 2 und anliegende Karten (blatt2.pdf)
Betroffene Aussage in der Begründung zum Verordnungsentwurf:
§1 Absatz 2 und dazugehörige Karten (blatt2.pdf) – Ausweitung des Gebietes um 420.000 Quadratmeter ohne Ausgleichsfläche für das Hundeauslaufgebiet

Meine Stellungnahme:
Ich bin Erholungssuchender der Stadt Berlin und nutze regelmäßig das Landschaftsschutzgebiet Grunewald mit dem Hundeauslaufgebiet. Durch die Ausweitung des NSG 15 um ca. 420.000 Quadratmeter entfallen dem Hundeauslaufgebiet diese Fläche zum Freilauf. Ich fordere sie hiermit auf, für diesen Wegfall eine Ausgleichsfläche an anderer Stelle zu schaffen. Im Zuge des neuen Hundegesetzes vom 23. Juni 2016 im Zuge der Allgemeinen Leinenpflicht mehr Auslaufflächen versprochen und die Durchsetzung in den Bezirken vereinfacht. In §15 Absatz (2) sind Bezirken dazu verpflichtet: Wird von dieser Ermächtigung [Mitnahmeverbot] gebrauch gemacht, sollen angemessene Kompensationsflächen für Hunde im Sinne des § 28 Absatz 3 ausgewiesen werden.

Fürchtet ihr auch um das Hundeauslaufgebiet Grunewald?

Die Tierfreunde der „Berliner Schnauzen“ sind misstrauisch und haben den Eindruck, der Senat lasse sich „alle Möglichkeiten offen“. Sie laden alle Interessierten zu einem offenen Treffen am Montag, 6. März, ab 19.00 Uhr im Restaurant „Dos Pescados“ am Friedrich-Wilhelm-Platz 14 in Friedenau ein. urban.dog wird vor Ort sein.

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