Berlin – Hundebesitzer dürfen ihre Tiere an den Badestellen von Schlachtensee und Krummer Lanke außerhalb der Badesaison offiziell ausführen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist das geltende Hundeverbot nur vom 15. Mai bis zum 15. September durchsetzbar, teilte das Gericht am Dienstag mit. In dieser Zeit dienten die Stellen ausschließlich der Allgemeinheit zum Baden.

Mit dem Verbot sollten „Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Personen, die öffentliche Badestellen zum Baden nutzen“ ausgeschlossen werden, erläuterte ein Gerichtssprecher. Außerhalb der Badesaison sei mit keinen Konflikten zu rechnen. Ein Leinenzwang sei aber durch die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewalds unumgänglich.

Mehrere Hundebesitzer hatten gegen das Berliner Hundegesetz von
7. Juli 2016 geklagt. Ihm zufolge ist es generell verboten, Hunde an öffentlichen Badestellen mitzuführen. Vorher galt das Verbot nur an besonders ausgeschilderten Stellen. Die Ufer der Seen im Südwesten Berlins sind ein beliebtes Spaziergebiet bei Hundebesitzern.

Was haltet Ihr von dem neuen Urteil?

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