Eine Hundeschule ist keine Schule, sondern ein Gewerbebetrieb – und die Betreiber müssen dementsprechend Gewerbesteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
München – Damit hat nach jahrelangem Rechtsstreit eine Trainerin von Blindenhunden ihren Kampf mit den Finanzbehörden verloren. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen argumentiert, die Ausbildung eines Blindenhunds sei eine erzieherische Tätigkeit. Deswegen wollte sie keine Gewerbesteuer zahlen. (Az.: VIII R 11/15)
Das höchste deutsche Finanzgericht sieht das anders: „Sie war bei der Ausbildung der Blindenführhunde weder erzieherisch noch unterrichtend tätig“, heißt es in dem Urteil. „Steuerrechtlich wird der Begriff des Unterrichts und der Erziehung von Menschen von der Dressur von Tieren unterschieden.“
Die Hundetrainerin hatte schon in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Münster verloren – der Bundesfinanzhof hat das Urteil nun bestätigt. Die Frau betreibt seit 1996 eine Schule für Blindenhunde und bildet jährlich zwischen drei und fünf Tiere aus. Nähere Einzelheiten zu der Klägerin und dem strittigen Steuerbescheid nannte der Bundesfinanzhof wie üblich nicht. Auch Steuerprozesse unterliegen dem Steuergeheimnis.