Was man auf der Straße findet darf man behalten?
Pustekuchen. Wenn du etwas findest, das offenbar jemand verloren hat, bist du laut BGB verpflichtet es abzugeben. Und da Hunde nach dem Gesetz eine Fundsache sind, müssen auch sie gemeldet werden. Wenn du einen umherstreunenden Hund einfach mit nach Hause nimmst, begehest du Fundunterschlagung und machst dich strafbar.
Und überhaupt: wenn du einen umherstreunenden Hund siehst, beobachte ihn erst einmal eine Weile. Vielleicht dauert es nur eine Weile, bis Herrchen oder Frauchen nachkommen. In der Zeit kannst du auch erst einmal prüfen, welchen Eindruck der Hund macht. Ist er ins Schnüffeln vertieft, wirkt er selbstbewusst oder eher ängstlich. Viele Ratgeber empfehlen den Hund zu untersuchen, damit eine Tätowierung oder der Chip gefunden werden kann, was die Suche des Besitzers erheblich erleichtern würde.
Da du aber weder mit der Tätowierung, noch mit dem Chip vor Ort etwas anfangen kannst, ist das wenig sinnvoll. Manchmal ist eine Telefonnummer oder Adresse am Halsband oder Geschirr des Hundes zu finden. Generell ist es aber eher bedenklich einen fremden Hund anzufassen. Das mag oft genug gut gehen. Wer sich aber mit der Körpersprache von Hunden nicht auskennt ,sollte das besser lassen. Ein Foto mit dem Handy, das du schnell an Tasso schicken kannst genügt vollkommen und erfüllt seinen Zweck. Wenn du dann die zuständige Behörde oder Polizei benachrichtigst, kann diese das Ablesen des Chips übernehmen, denn sie hat die nötigen Lesegeräte und die Daten werden gleich weitergeleitet.
Melde den Hund auch, wenn du dich nicht traust ihn festzuhalten.
Den Ort wo du ihn gesehen hast, kann ein wichtiger Hinweis für die Suchenden sein. Wenn der Hund schon als gesucht gemeldet wurde, hat die Polizei eine weitere Spur.
Wenn du dich ein bisschen mit Hunden auskennst und dir zutraust dich seiner anzunehmen, versuche ihn vorsichtig festzuleinen. Dazu kannst du auch den Riemen einer Tasche oder einen Gürtel benutzen. Bleib auf jeden Fall noch eine Weile am Ort des Fundes, vielleicht kommt der Besitzer gleich nach. In der Zwischenzeit schaust du dir den Hund an, denn wenn er verletzt ist, solltest du entweder sofort die Polizei rufen, damit sie ihn zum Tierarzt bringen kann, oder du bringst ihn dort hin. Der Tierarzt kann herausfinden, ob und wo der Hund registriert ist. Falls für die Untersuchung oder die Behandlung Kosten entstehen, bist du für diese nicht verantwortlich, der Besitzer muss dafür aufkommen. Sollte dieser nicht gefunden werden, ist die Stadt oder zuständige Gemeinde der Kostenträger.
Macht der Hund einen gesunden Eindruck, kannst du ihn auch direkt in das nächste Tierheim bringen.
Mehr als 70.000 Hunde werden jedes Jahr von den Tierheimen, die dem Deutschen Tierschutzbund angehören, aufgenommen. Gefundene Hunde machen den größten Anteil aus und gut die Hälfte kann ihrem rechtmäßigen Besitzer auch wieder zurückgebracht werden.
In manchen Fällen ist es möglich, dass du dich um den Hund kümmern darfst, wenn du das möchtest. Bedenke allerdings, dass das nur so lange der Fall ist, bis das Herrchen gefunden wurde. Das kann Stunden bis Wochen dauern. Wenn du nicht genügend Zeit hast lass dich nicht darauf ein. Du kennst den Hund nicht und tust ihm keinen Gefallen, wenn du eigentlich keine Zeit für ihn hast.
Falls du dich dafür entscheidest, kannst du die Arbeit der Polizei unterstützen, indem du Plakate in der Umgebung aufhängst, auf denen du informierst, dass du den Hund gefunden hast.
Auch im Netzt kannst du eine Kleinanzeige schalten. Wenn sich nach 6 Monaten kein Besitzer gemeldet hat wird der Hund zur Vermittlung freigegeben. Wenn du dich so lange um ihn gekümmert hast und behalten willst sollte dies kein Problem sein.
Falls du ihn vorher ins Tierheim gebracht hattest und dich dann noch für ihn interessierst, überprüft dich das Tierheim, wie jeden anderen Interessenten auch. Du wirst nicht bevorteilt, weil du den Hund gefunden hast.