Wesenstest für gefährliche Hunde in Thüringen?
Erfurt – Als gefährlich eingestufte Hunde in Thüringen können sich künftig einem Wesenstest unterziehen. Das sehe eine entsprechende Gesetzesänderung vor, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag mehrere Medienberichte. Besteht das Tier diese Prüfung, dann sollen den Angaben zufolge strenge Auflagen wie die Maulkorbpflicht aufgehoben werden. Halter könnten diese Prüfung beantragen, müssten sie aber aus eigener Tasche bezahlen. Die bisher geltende Rasseliste bleibt laut Innenministerium bestehen.
Die Linke hatte deren Abschaffung gefordert. Sie wurde 2011 eingeführt. Derartige Listen suggerierten, dass die Rassen, die auf der Liste stehen, per se gefährlich seien, und jene, die nicht darauf stehen, automatisch ungefährlich, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der «Thüringer Allgemeine».
Das neue Gesetz soll noch im April im Kabinett beraten werden.
Es sieht den Angaben zufolge außerdem vor, dass Auflagen wie Kastrationspflicht zwar nicht gestrichen, aber abgeschwächt werden sollen. Demnach könnten beispielsweise ältere Tiere davon ausgenommen werden, wenn ein solcher Eingriff für den Hund lebensbedrohlich wäre.