Wie lang deine Hundeleine in Berlin sein darf, weißt du. Aber was, wenn du und dein Hund nächstes Wochenende London unsicher macht?
Eine Übersicht über die Hundegesetze in Great Britain.
Dangerous Dog Act (DDA)
Als „gefährliche Hunde“ gelten Hunde der Typen Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, Fila Braziliero und Japanese Tosa sowie alle Hunde, die zum Zwecke des Kämpfens gezüchtet wurden oder die Merkmale solcher Hunde aufweisen. Es ist nicht gestattet, diese Hunde zu züchten, zu verkaufen, zum Tausch, zum Verkauf oder als Geschenk anzubieten, sie im öffentlichen Raum ohne Leine und Maulkorb zu führen, diese Hunde sich selbst zu überlassen oder auch nur zu besitzen.
Clean Neighbourhoods and Environment Act 2005
Die Verantwortung für herrenlose Hunde obliegt demnach nicht der Polizei, sondern den jeweiligen Kommunen, die einen zuständigen Beauftragten ernennen müssen.
Dieser ist dazu verpflichtet dem Anschein nach herrenlose Hunde in seine Obhut zu nehmen, sie zu registrieren und, falls identifizierbar, den Besitzer zu informieren, der in einem Zeitraum von sieben Tagen das Recht hat, gegen eine Gebühr die Verantwortung für seinen Hund zurückzuerlangen. Zugleich enthält dieses Gesetz sämtliche Bestimmungen zur Leinen- und Sauberkeitspflicht.
Control of Dogs Order 1992
Dieses Gesetz beinhaltet die Pflicht für fast alle Hunde, ein Halsband und eine Hundemarke zu tragen, auf der der Name und die Adresse des Besitzers vermerkt sind. Auch gechippte oder tätowierte Hunde sind von dieser Pflicht nicht befreit.
Road Traffic Act 1988
Ist ein Hund in einen Verkehrsunfall involviert, ist der Fahrer des Verkehrsmittels dazu verpflichtet, seine Personalien freizugeben. Soll der Unfall polizeilich untersucht werden, muss er innerhalb der darauffolgenden 24 Stunden gemeldet werden.
The Guard Dogs Act 1975
Hiernach ist die Nutzung von Wachhunden innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern keine Aufsichtsperson ihn führt.
Animals Act 1971
Generell ist wie in Deutschland jeder Hundebesitzer – unabhängig davon, welchen Typ Hund er besitzt – für seinen Hund haftbar zu machen. Wird ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Town Police Clauses Act 1847 (outside London) and Metropolitan Police Act 1839 (London)
Hiernach ist es eine Straftat, einen Hund ohne Maulkorb im öffentlichen Raum sich selbst oder einer anderen Person zu überlassen, wenn dieser infolge dessen ein anderes Tier oder eine andere Person ängstigt oder angreift.