Nicht nur für uns ist Urlaub eine willkommene Abwechslung vom Alltag, sondern auch für unsere vierbeinigen Familienmitglieder. Egal ob Berge, Strand oder Bauernhof, überall warten Abenteuer und dank der vereinfachten Einreisegesetze für Hunde in der EU sind Reisen mit Hund inzwischen kein großer Aufwand mehr. Hier erfährst du, wie du dich und dein Haustier am besten vorbereitest, welche Unterlagen du benötigst und welche Einreisebestimmungen für alle europäischen Länder gelten.

Vier Pfoten im Sand, schnüffelnde Nasen bei Spaziergängen über Wiesen und Felder und gemeinsam im Wasser planschen – für die meisten Hundebesitzer der Inbegriff des Traumurlaubes. Dank der vereinfachten Reisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Union ist dieser Traumurlaub auch zum Greifen nah. Eine Reihe von Vorbereitungen und Vorkehrungen müssen jedoch trotzdem getroffen werden, damit einer Einreise nichts im Wege steht. Hier erfährst du alles über den EU-Heimtierpass, notwendige Impfungen und die einzelnen Einreisebestimmungen mit Hund für alle EU-Länder.

Der Sommer 2020 ist ganz im Zeichen von COVID-19 und das Reisen stellt uns vor ganz neue Herausforderungen. Wir haben für Euch zusätzlich alle aktuellen Einreisebestimmungen 2020 für die EU-Länder mit den besonderen Regeln ergänzt. Ihr solltet auf jeden Fall vor Antritt einer Auslandsreise die aktuellen Bedingungen, des jeweiligen Landes beachten. (Angaben ohne Gewähr)

Der EU-Heimtierpass als wichtigstes Reisedokument

© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Auch Vierbeiner benötigen zum Reisen einen Pass. Den EU-Heimtierpass gibt es seit 2004 und ist sowohl ein Identitäts- als auch ein Impfnachweis. Im Jahr 2014 wurde der Pass neu aufgestellt und erfordert nun zusätzliche Angaben, die ausschließlich von Tierärzten ausgefüllt werden dürfen. Der Hund muss untersucht, geimpft und gechippt werden, ehe ein Heimtierpass ausgestellt werden kann. Folgende Angaben sind im EU-Heimtierpass notwendig und sollten sorgfältig überprüft werden:

  • Ein Foto des Hundes
  • Die Angaben des Tierhalters sind von den Tierärzten einzutragen und vom Tierhalter zu unterschreiben. Jahre unbedingt vierstellig eintragen
  • Offizielle Kennzeichnung aller notwendigen Impfungen mit Gültigkeitsdauer. Falls die Aufkleber leicht entfernt werden können, müssen sie laminiert werden
  • Die Kennzeichnung des Hundes muss angegeben und laminiert werden
  • Art des Mikrochips, die Mikrochipnummer und der Barcode. Wurde der Hund vor 2011 tätowiert, so muss die Stelle mit der Tätowierung angegeben sein
  • Alle handschriftlichen Eintragungen der Tierärzte sind zu signieren und zu stempeln
  • Die zuständigen Tierärzte müssen ihren Namen und ihre Kontaktinformationen, wie beispielsweise eine E-Mail-Adresse, in den Pass eintragen

Vor 2014 aufgestellte Heimtierausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit und müssen nicht ersetzt werden. Allerdings empfiehlt es sich, um an der Grenze unnötige Missverständnisse und Verzögerungen zu umgehen, den neuen Pass zu besorgen. Die Kosten sind nicht besonders hoch und beantragen je nach Hund und Untersuchung durchschnittlich 15 bis 20 Euro.

Notwendige Kennzeichnungen Mikrochip oder Tätowierung

Nach der EU-Verordnung zu den Einreisebestimmungen EU-Länder für Hunde müssen alle ab 2012 geborenen Hunde zwingend zur eindeutigen Identifikation mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Mikrochip ist nur so groß wie ein Reiskorn und die Platzierung unter der Haut des Tieres ist schmerzlos. Erst wenn der Hund diese Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation aufweist, darf der EU-Heimtierausweis mit allen Angaben zu der Kennzeichnung ausgestellt werden.

Damit der Mikrochip an allen Grenzübergängen gelesen werden kann, sollten Chips mit der ISO-Norm 11784 oder 11785 verwendet werden. Wird eine andere Norm angewendet, so müssen Hundebesitzer ein entsprechendes Lesegerät mitnehmen. Denn wenn ein Mikrochip an der Grenze nicht gelesen werden kann, so kann die Einreise mit dem Hund verweigert werden.

Hunde, die vor 2012 geboren wurden, benötigen nicht zwingend einen Mikrochip, insofern sie bereits eine deutlich erkennbare Tätowierung aufweisen. Die Identifikationsnummer muss mit der genauen Angabe der Tätowierungsstelle im Pass aufgelistet werden. Allerdings empfiehlt sich auch hier, den Hund trotzdem mit einem Mikrochip auszustatten, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Impfung gegen Tollwut ist Pflicht – gegen Leishmaniose auch?

Zu den zwingend notwendigen Impfungen für eine Einreise mit Hund in alle EU-Länder gehört die Impfung gegen Tollwut. Der Nachweis der Impfung mit der Gültigkeitsdauer muss im EU-Heimtierpass hinterlegt sein. Weil bei einer Tollwutimpfung die Wirkung erst nach einem gewissen Zeitraum eintritt, muss die Impfung mindestens 21 Tage vor Reisebeginn stattfinden.

Die früher geltende jährliche Impfpflicht ist mittlerweile aufgehoben, da es Impfstoffe gibt, die bis zu drei Jahre anhalten können. Auch darf die Impfung erst erfolgen, wenn dein Hund entsprechend mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde. Achte bei der Ausstellung des Heimtierpasses darauf, dass die zeitliche Reihenfolge der Kennzeichnung und Impfung ersichtlich ist. Jedes EU-Land handhabt die Einreiseregelungen für Hunde anders, die einen lockerer, die anderen strenger.

Und was ist mit anderen Krankheiten? Besonders in den südlichen Ländern Europas besteht das Risiko, dass Hunde durch die dort häufig auftretende Sandmücke gestochen werden und sich mit Leishmaniose infizieren. Die Krankheit kann unter Umständen für den Vierbeiner tödlich enden, je nach Ausprägung. Planst du einen Urlaub im warmen Süden, so sprich am besten mit deiner Tierärztin oder deinem Tierarzt und lass dich beraten, was für deinen Vierbeiner am gesündesten ist, auch in Bezug auf andere Krankheiten.

Weil Welpen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden dürfen, ist eine Einreise mit Welpen (plus der vorgeschriebenen Wartezeit von mindestens 21 Tagen) in allen EU-Ländern mit einigen Ausnahmen erst ab der 15. Lebenswoche möglich.

Abweichende Sonderregelungen Einreisebestimmungen EU-Länder

Alle bisher genannten Bestimmungen gehören zu der EU-Verordnung Nr. 576/2013, die allgemein für Reisen mit Hund in allen EU-Ländern gilt und die alle Hundebesitzer einhalten müssen, wenn sie mit ihren Vierbeinern vereisen möchten.

Daneben haben viele Länder in der EU noch zusätzliche Bestimmungen und Regelungen, die für die Einreise mit einem Hund gelten. Damit du bei deiner zukünftigen Reise gut informiert bist und du und dein Vierbeiner an der Grenze keine böse Überraschung erleben, findest du im Folgenden eine Auflistung aller EU-Länder, die neben den allgemeinen Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 576/2013 noch zusätzliche Regelungen aufweisen.

Bitte beachte die jeweiligen aktuellen Regelungen zur Maskenpflicht und COVID-19 Vorkehrungen, des jeweiligen Landes.

Zusätzliche Einreisebestimmungen Hund für einzelne Länder

  • In Belgien herrscht eine allgemeine Leinenpflicht in allen Ortschaften und den meisten Wäldern, Wiesen und Stränden
  • Es dürfen alle als Listenhunde bezeichneten Hunderassen einreisen. Allerdings gibt es in bestimmten Ortschaften und Regionen Verbote und Maulkorbpflicht

Einreise Belgien

Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.

Hygieneregeln

Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen. Seit 11. Juli 2020 gilt die Maskenpflicht auch in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken sowie Theater- und Konferenzsälen.

(Stand 22.07.2020, Quelle: Auswärtiges Amt)

  • In Bulgarien gilt eine allgemeine Leinenpflicht, an einigen Orten zudem eine Maulkorbpflicht

Einreise

Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.

Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden – eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise. Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.

Hygieneregeln

Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 31. Juli 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.

(Stand 22.07.2020, Quelle: Auswärtiges Amt)

  • Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden Hunderassen in Dänemark verboten: Amerikanische Bulldogge, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Argentinischer Dogge, Boerboel, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa Zentralasiatischer Owtscharka, Sarplaninac, Tornjak, sowie sämtliche Mischlinge aus diesen Hunderassen
  • Wurden Hunde aus diesen verbotenen Hunderassen vor dem 17. März 2010 angeschafft, ist die Einreise unter strengen Regeln erlaubt
  • In Dänemark greift die Polizei bei aggressiven Hunden egal welcher Art sehr streng durch. Kommt es zu einer Bissattacke, so kann die Polizei den Hund einschläfern lassen

Einreise

Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Personen notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.

Hygieneregeln

Es besteht eine Maskenpflicht nur an Flughäfen, aber nicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

(Stand 22.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Es dürfen folgende Hunderassen und Mischlinge nicht einreisen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ausnahmen gelten für Rückreisen nach Deutschland
  • Finnland fordert (wie Norwegen) spätestens 24 Stunden vor der Einreise eine Fuchsbandwurm-Entwurmung. Die Behandlung muss mit allen Angaben vom Tierarzt im Heimtierpass eingetragen werden
  • Folgende Hunderassen dürfen nicht einreisen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier

Einreise

Seit dem 13. Juli 2020 bestehen für die Einreise aus Deutschland nach Finnland keine Beschränkungen mehr. Auch die Quarantänevorschriften wurden zum 13. Juli 2020 aufgehoben. Seitdem hängt die Frage der Einreise nach Finnland vom Infektionsgeschehen ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 8 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Dieser Wert soll alle zwei Wochen überprüft werden. Ein Überschreiten kann zu erneuten Reisebeschränkungen führen.

Hygieneregeln

Die finnischen Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Außerdem soll auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.

(Stand 22.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • In Frankreich wird die Einreise von Listenhunden in zwei Kategorien unterteilt. Hunderassen und Mischlinge der Kategorie 1 – Pittbulls, Boerboels und Tosa – dürfen nicht einreisen. Bitte beachte unbedingt, dass dieses Verbot auch für eine Durchreise gilt
  • Listenhunde der Kategorie 2 umfassen Wach- und Verteidigungshunde wie den Rottweiler und dürfen nur unter strengen Auflagen einreisen. So müssen bei der Einreise zahlreiche Dokumente wie Wesentests, Eignungstests, Besitzgenehmigungen vorliegen und zusätzlich in vielen Fällen auch nochmals vor Ort bestätigt werden

Einreise

Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat und Großbritannien und Nordirland ist wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur COVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne). Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Hygieneregeln

In öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Außerdem gelten vielfach, insbesondere auch in gastronomischen Einrichtungen und Museen Abstands- und Hygieneregeln.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Dein Hund muss ein bis fünf Tage vor der Einreise nach Irland und England gegen den Bandwurm behandelt werden. Entsprechende Nachweise müssen vom Tierarzt im EU-Heimtierpass angegeben werden
  • Folgende Listenhunde dürfen nach Irland und England nicht einreisen: Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Japanese Tosa, Pitbull Terrier oder Mischlinge aus diesen Rassen. Bitte beachte, dass die irischen und englischen Behörden hier sehr streng sind und genannte Listenhunde beschlagnahmen und ggf. einschläfern können

Einreise Irland

Es gibt verstärkte Einreisekontrollen und ggf. Einreisesperren.

Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.

Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.

Hygieneregeln Irland

Das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird empfohlen und wird voraussichtlich in Kürze verpflichtend. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2 m zu achten. Überfüllte Plätze und Geschäfte sollten vermieden werden.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

Einreise England

Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.

Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales.

Die elektronische Anmeldung ist auch nach dem 10. Juli 2020 weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.

Hygieneregeln England

Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr, in Schottland ab 10. Juli 2020 auch in Geschäften zwingend vorgeschrieben.

Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+, also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • In der Öffentlichkeit sind Hunde in der Regel an der Leine zu halten. Eine Maulkorbpflicht besteht nicht, sollte aber offiziell mitgeführt werden
  • In Restaurants und öffentlichen Einrichtungen sind Hunde üblicherweise verboten, im öffentlichen Nahverkehr jedoch erlaubt. Abweichungen und Sonderregelungen sind von Region zu Region möglich
  • In Italien ist offiziell der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung erforderlich

Einreise

Aus Deutschland sowie aus dem gesamten EU/Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise seit Anfang Juni 2020 ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet.

Hygieneregeln

Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • In Kroatien besteht eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunderassen
  • Folgende Listenhunde dürfen nicht einreisen: Pit Bull Terrier und Pit-Bull-Mischlinge. Ausnahmen gelten für Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier, welche mit FCI-Papieren einreisen dürfen

Einreise

Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.

Für Einreisen nach Kroatien besteht keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht mehr. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.

Hygieneregeln

Außerhalb der Unterkunft sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten und sich regelmäßig die Hände waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Seit 13. Juli 2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen. Die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt fort.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Es dürfen keine Hunderassen nach Lettland einreisen, die nicht im Register des FCI eingetragen sind.

Einreise

Für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention.

Seit 16. Juli 2020 besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit.

Hygieneregeln

In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, d.h. z.B. in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.

  • Informiere Dich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Es muss eine Behandlung gegen Bandwurm frühestens 120 Stunden bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgen und im Heimtierpass eingetragen werden

Einreise

Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Irland, Island, Italien , Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien , Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.

Ab dem 15. Juli 2020 gilt dies auch für Reisende aus folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bulgarien, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowenien, Vatikan, Türkei, Jordanien, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, China, Thailand, Indonesien, Marokko, Tunesien, Ruanda, Uruguay.

Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.

Hygieneregeln

Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Alle einreisenden Hunde müssen beim Zoll gemeldet werden. Inzwischen ist eine Anmeldung auch online über die entsprechende Seite des schwedischen Zolls möglich
  • Es herrscht in allen städtischen Bereichen eine allgemeine Leinenpflicht

Einreise

Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.

Hygieneregeln

Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Alle einreisenden Hunde müssen nachweislich gegen Bandwürmer behandelt worden sein und einen Borreliose-Schutz vorweisen

Einreise

Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Quarantäneregelungen der slowakischen Regierung.

Hygieneregeln

Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • In Slowenien muss der Hund an allen öffentlichen Orten angeleint sein und im öffentlichen Nahverkehr zudem einen Maulkorb tragen

Einreise

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei ihrem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste („green list“) der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, und die Einreise nach Slowenien aus einem der in der Länderliste genannten Länder erfolgt.

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste („green list“) geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen.

Eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht nach wie vor für Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Landaufgehalten haben, das auf einer weiteren Länderliste (sogenannte „red list“) der slowenischen Behörden als Risikoland eingestuft ist, darunter u.a. Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien.

Hygieneregeln

Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind grundsätzlich verboten. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.

In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • In Spanien gelten Beschränkungen für eine Reihe von Listenhunden, generell dürfen jedoch alle Hunderassen einreisen. In bestimmten Regionen müssen Listenhunde angemeldet werden und dürfen nur mit Maulkorb und Leine in der Öffentlichkeit geführt werden. Informiere dich vor deiner Reise am besten bei der örtlichen Touristenauskunft

Einreise

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.

Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.

Hygieneregeln

Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In zahlreichen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien, Andalusien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport. Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.

Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln

Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

  • Hunde müssen nachweislich vor der Einreise gegen Bandwürmer und Ektoparasiten behandelt werden, und zwar zwischen 24 und 48 Stunden vor der Einreise
  • Alle als Listenhunde eingestuften Tiere dürfen nicht einreisen

Einreise

Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.

Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten.

Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.

Hygieneregeln

Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.

(Stand 23.07.2020, Quelle & weitere Infos: Auswärtiges Amt)

Für die EU-Länder Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn gelten die allgemeinen Bestimmungen der EU-Verordnung für die Einreise mit Hund, also EU-Heimtierpass, gültige Impfung gegen Tollwut und eine eindeutige Kennzeichnung durch Mikrochip.

Weitere Regelungen und Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen sind für diese Länder nicht bekannt. Berücksichtige aber unbedingt bei jedem Urlaub auch die regionalen Regelungen und Vorgaben wie z. B. Leinenpflicht oder die Mitnahme eines Maulkorbs.

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