Nach vielen Beschwerden verliert ein Mann die Zulassung als Tierarzt. Der Berliner Veterinärmediziner praktiziert dennoch. Erneut werden seltsame Therapien und Heilmittel beanstandet. Nun fiel das Urteil.
Berlin – Als Nottierarzt gab er sich im Internet aus und behandelte in seiner Praxis in Berlin-Pankow illegal Hunde, Katzen und Nager: Weil er ohne Zulassung als Tierarzt praktizierte, ist ein 50-Jähriger zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte sei des gewerbsmäßigen Betrugs in 18 Fällen sowie des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen schuldig, begründete am Dienstag das Amtsgericht Tiergarten. Drei Jahre lang habe er Tierhalter getäuscht. Der 50-Jährige hatte gestanden. Seine Anwälte erklärten, er sei ein überzeugter Tierheiler.
2013 wurde die Approbation entzogen
Mit dem Veterinärmediziner befassen sich Behörden seit 2008. Nach vielen Beschweren wegen seiner Methoden und Heilmittel wurde seine Approbation den Angaben zufolge im August 2013 vorläufig, dann endgültig widerrufen. Die Tierärztekammer der Hauptstadt sei der Überzeugung gewesen, dass der Mann nicht tragbar sei, so die Richterin. Mögliche Behandlungsfehler waren aber nicht Gegenstand der Anklage.
2014 praktizierte der Tierarzt ohne Zulassung weiter
Ab Anfang Mai 2014 habe der Angeklagte weiter als angeblicher Tierarzt praktiziert, hieß es weiter im Urteil. Im Internet sei er als Nottierarzt aufgetreten. „Sie haben das Vertrauen der Menschen ausgenutzt“, hielt die Richterin dem 50-Jährigen vor. Die Menschen seien mit Tieren gekommen, denen es schlecht ging. „Sie kamen nicht wegen einer Ernährungsberatung.“ In den 18 Fällen habe der Angeklagte insgesamt 1600 Euro eingenommen.
Fragwürdige Methoden hatten Beschwerden Zufolge
Mehrere Zeugen hatten zuvor von Beschwerden über den Angeklagten berichtet. Ein 54-jähriger Veterinär sagte, Tiere seien „entweder schlecht oder konträr zu den üblichen Methoden behandelt worden“. Eine Hundehalterin schilderte, der Angeklagte habe bei einem Tier mit einem verletzten Augenlid lediglich „ungefragt etwas Homöopathisches“ gegeben und erklärt, es sei «alles Sache der Ernährung».
Der Angeklagte hatte sich in einer Erklärung über seine Verteidiger einsichtig gezeigt. „Von irgendwas musste er leben“, sagte einer der Anwälte. Zu weiteren Taten werde es nicht mehr kommen. Nach 18 Jahren im Beruf des Tierarztes habe der Angeklagte „einen anderen Weg als den der Schulmedizin genommen“. Die Verteidiger hatten wie der Staatsanwalt auf elf Monate Haft auf Bewährung plädiert.