Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.

Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.

Die Kommunen weisen die Forderung des Steuerzahlerbundes nach einer Abschaffung der Hundesteuer zurück.

Mainz – Die Beibehaltung sei aus finanziellen Gründen ebenso erforderlich wie aus ordnungspolitischen, erklärte am Donnerstag der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Mit der Steuer werde die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet gesteuert und begrenzt, sagte der Sprecher des kommunalen Spitzenverbands, Stefan Schaefer. Dies sei auch der Grund für den höheren Steuersatz beim zweiten und dritten Hund.

Es sei ein gesellschaftliches Bedürfnis, die Zahl insbesondere von gefährlichen Hunden zu begrenzen. Da Hunde einen teilweise erheblichen Aufwand für Reinigungsarbeiten verursachten, dient die Steuer aus Sicht der Kommunen auch einem finanziellen Ausgleich. Als Beispiel nannte Schaefer die Stadt Trier, die im vergangenen Jahr 425 000 Euro durch die Steuer eingenommen habe, bei einem finanziellen Aufwand von 60 000 Euro für die Erhebung der Steuer.

Steuer richtet sich nach Wohnort, Rasse und Anzahl der Hunde

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Steuerzahlerbunds müssen je nach Wohnort, Hunderasse und Anzahl jährlich 45 Euro bis 1680 Euro an Steuern für die Hundehaltung gezahlt werden. Der Verein kritisierte die Hundesteuer als überflüssige Bagatellsteuer und fordert ihre Abschaffung. Ohne besondere Aufschläge ist die Hundesteuer der Erhebung zufolge in Mainz mit 186 Euro im Jahr am höchsten. Danach folgen Trier und Landau mit jeweils 120 Euro vor Koblenz mit 114 Euro. Am niedrigsten ist die Hundesteuer in Nieder-Olm mit 45 Euro sowie in Herxheim und Höhr-Grenzhausen mit jeweils 48 Euro.

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