Auf den Hund gekommen – Kolumbianer lassen Vierbeiner klagen
Bogotá – Tierschützer in Kolumbien wollen einen Hund eine Verfassungsbeschwerde einreichen lassen, um das Recht auf Leben und tierärztliche Versorgung für Haustiere durchzusetzen. Negro, so der Name des Vierbeiners, habe seinen Tatzenabdruck auf die Klageschrift gesetzt, die bei einem Gericht in Bucaramanga
im Nordosten des südamerikanischen Landes eingereicht werden solle, berichtete der Sender Caracol Radio am Mittwochabend (Ortszeit).
Der Tierschützer Luswing Mantilla sagte dem Sender, der Straßenhund sei während eines Unwetters zwischen Schlamm und Steinen entdeckt worden. Mit einer zweifach gebrochenen Hüfte wäre Negro ohne tierärztliche Hilfe zum Sterben verurteilt. Die Tierschützer stützen sich mit ihrer Klage auf ein voriges Jahr in Kolumbien
verabschiedetes Gesetz, nach dem Haustiere nicht wie Gegenstände, sondern wie „fühlende Wesen“ behandelt werden sollen.
Die Tierschützer wollen dem Bericht zufolge auch erreichen, dass in Bucaramanga ein Asyl für herrenlose Haustiere eingerichtet wird. Die Familie, die Negro gefunden habe, sei zu arm, um einen Tierarzt zu bezahlen.