Wenn sich Hunde bestimmter Rassen als ungefährlich erweisen, soll künftig etwa die Maulkorbpflicht entfallen. Das sieht ein Gesetz der Landesregierung vor. Nun muss es noch den Landtag passieren.

Erfurt – Künftig sollen nicht mehr alle Listenhunde in Thüringen automatisch als gefährlich eingestuft werden. Hundehalter sollen nachweisen können, dass von ihrem Tier keine Gefahr ausgeht. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Die Rasseliste für gefährliche Hunde bleibt demnach bestehen. Mit dem überarbeiteten Tiergefahrengesetz hatte sich die Landesregierung bereits vor gut elf Monaten beschäftigt. Danach gab es eine Anhörung. Nun soll das Gesetz, das vom Land gelockert wurde, in den Landtag gehen.

Gesetz für gefährliche Hunde – Innenminister verteidigt Rasseliste

Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) verteidigte nach der Sitzung die Liste: Vor allem Kinder, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und ältere Thüringer seien nicht selten Opfer von Hundeattacken, erklärte er. Deshalb könne nicht auf die Liste mit den als besonders gefährlich geltenden Hunderassen verzichtet werden. Zu ihnen zählten Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Nach Angaben Poppenhägers soll es nun aber möglich sein, zu widerlegen, dass ein Hund gefährlich ist. Bestehen Hunde gefährlicher Rassen den Wesenstest und erweisen sich als umgängliche Vierbeiner, sollen für sie strenge Auflagen wie die Maulkorbpflicht entfallen. Dieser Test solle für Hunde aller Rassen gelten, „die aufgrund ihres Verhaltens auffällig und als gefährlich eingestuft worden sind“, erläuterte der Minister. Nicht bei jedem Hundebiss solle ein Wesenstest notwendig sein, nur bei schweren Vorfällen.

Gesetz für gefährliche Hunde – Kastrationspflicht bleibt

Darüber hinaus sollen Behörden laut Ministerium zur Prüfung verpflichtet sein, wenn es Informationen darüber gibt, dass ein Hund gefährlich sein könnte. Außerdem solle es Hundehaltern verboten sein, ihre Tiere aggressiv zu machen und zu einem Angriff zu ermuntern.

Das geänderte Gesetz sieht außerdem vor, dass Auflagen wie die Kastrationspflicht für gefährliche Hunde weiter gelten, aber nicht mehr so streng wie bisher gehandhabt werden müssen.

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