Koblenz – Ob eine höhere Steuer für Kampfhunde legitim ist, darüber muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entscheiden.

Das Gericht befasste sich am Dienstag mit der Klage eines Hundebesitzers aus Schüller (Kreis Vulkaneifel), wie ein Sprecher mitteilte. Dieser muss für seinen Staffordshire Bullterrier jährlich 1000 Euro an die Gemeinde zahlen, während Hunde anderer Rassen nur 60 Euro pro Jahr kosten.

Höhere Steuer für Kampfhunde in vielen Städten

Wie der „Trierische Volksfreund“ (Dienstag) berichtet, liegen die Steuern in anderen Gemeinden ähnlich weit auseinander: In Bitburg sind es 792 Euro für Kampfhunde und 72 Euro für normale Hunde, in Schweich sind es 950 Euro und 70 Euro. In Trier hingegen koste der Kampfhund mit 120 Euro nicht mehr als ein Schoßhund. Derzeit seien in Rheinland-Pfalz 853 als gefährlich eingestufte Hunde registriert.

Der Besitzer des Staffordshire Bullterriers hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt. Das Gericht habe die Klage des Hundehalters jedoch abgewiesen, erklärte der OVG-Sprecher. Dagegen ging der Mann in Berufung.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird in den kommenden beiden Wochen schriftlich verkündet.

Kampfhunde ist eine Bezeichnung, die von den Medien für die Listenhunde verwendet wird. Unter den Rasselisten findet man je nach Bundesland folgende Rassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und evtl. weitere Rassen. urban.dog ist grundsätzlich gegen Rasselisten und unterstützt die Abschaffung der Rasselisten.

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