Wer bekommt die Hunde? In einem recht speziellen Scheidungsfall hat das Nürnberger Oberlandesgericht im Sinn des Tierwohls entschieden.
Nürnberg – Das Rudel darf nicht auseinandergerissen werden: Nach der Trennung eines Ehepaars mit mehreren Hunden hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Tierschutz in den Vordergrund gestellt. Die Tiere bleiben demnach bei dem Ex-Partner, bei dem sie monatelang lebten. Ein erneuter Umgebungswechsel und eine Trennung von einer neuen Bezugsperson – dem neuen Lebensgefährten – sei den Hunden „nicht zumutbar“, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.
Vor der Trennung hatte das Paar sechs Hunde. Kurz nach ihrem Auszug holte die Frau die Tiere zu sich; zwei der Hunde starben später. Der Mann beantragte im Rahmen der Hausratsaufteilung, dass einige der Tiere zu ihm kommen. Dies lehnten zunächst das Amtsgericht und schließlich auch das Oberlandesgericht ab (Az. 10 UF 1429/16).
Der Senat zog für seine Entscheidung mehrere Punkte in Betracht: Waren einem der früheren Eheleute die Hunde wichtiger als dem anderen? Konnte einer der beiden die Tiere besser versorgen? Das OLG konnte jedoch nicht feststellen, dass einer der Ex-Partner ein größeres Interesse an den Tieren hatte. Aus Sicht der Richter hätten sich auch beide gleich gut um die Hunde kümmern können.
Entscheidung im Sinn des Tierschutzes
Die Richter entschieden daher im Sinn des Tierschutzes: „Maßgeblich für die Entscheidung war letztlich, dass bei einer Zuweisung von zwei Hunden an den Ehemann das Rudel erneut auseinandergerissen würde“, erklärte der Sprecher.
Durch den Auszug, den Tod zweier Tiere, den Verlust des Ehemanns als „Rudelmitglied“ und das Kennenlernen des neuen Lebensgefährten der Ehefrau hätten sich die Hunde in den vergangenen Monaten an zahlreiche neue Umstände gewöhnen müssen. „Ein erneuter Umgebungswechsel und die Trennung von der seit einem Dreivierteljahr maßgeblichen Bezugsperson ist den Hunden nach Auffassung des Familiensenats nicht zumutbar“, hieß es.