Erfolglos hat eine 28 Jahre alte Hundehalterin versucht, ihre vom Ehemann verkaufte Chihuahua-Hündin „Cartier“ zurückzubekommen. Die Klage wurde abgewiesen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Siegburg am Donnerstag bestätigte (AZ: AG Siegburg 113 C 21/16). Nach dem Auszug der Frau aus der gemeinsamen Wohnung im Juni 2015 hatte der Ehemann das einjährige Tier heimlich für 640 Euro an eine Hundehalterin nach Siegburg verkauft.

Neue Halterin will „Cartier“ behalten

Der Mann habe den Chihuahua „Cartier“ gegen ihren Willen aus dem Auto gezerrt, in das sie am Tag der Trennung all ihr Hab und Gut eingeladen habe, sagte die Klägerin. Sie habe die Autotür nicht schnell genug verschlossen. Ein halbes Jahr habe sie versucht, „Cartier“ über Vermisstenanzeigen und einen Tiersuchdienst zu finden. Im Herbst wurde sie mit Hilfe der Tierkennung fündig. Aber die neue Halterin von „Cartier“ habe den Hund behalten wollen.

Chihuahua gewaltsam entrissen?

Auch vor Gericht blieb sie chancenlos. Denn ihr Mann bestritt die Version: Seine Ehefrau habe nur den schwarzen Kater mitgenommen, den Chihuahua aber zurückgelassen. Da die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass „Cartier“ ihr gewaltsam entrissen wurde, wurde die Klage abgewiesen. Die neue Hundehalterin darf das Tier behalten, weil sie es – so wörtlich – gutgläubig erworben hat. Die 28-Jährige hat bereits Berufung eingelegt.

Erneuter Prozess um einen Hund

Erneut streiten Menschen vor Gericht um den Verbleib eines Hundes. Erst am 10. August 2016 haben wir von dem Urteil zum Verbleib von Dackel „Lulu“ bzw. „Bonny“ berichtet. Der Rauhaardackel ist als Welpe im Jahr 2012 einem Jäger aus Ferch in Brandenburg davongelaufen. Urlauber lasen den Hund ohne Marke und Halsband einen Tag später nahe einer Autobahnauffahrt auf und nahmen ihn mit. Erst Jahre später erfuhren sie per Zufall von Lulus Herkunft. Nun wurde Lulu nach vier Jahren seinen ursprünglichen Besitzern zugesprochen.

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